Zum Inhalt springen

Lernen & Arbeit

Digitaler Nachlass: die Checkliste

Für den digitalen Nachlass brauchst du drei Dinge: eine Liste deiner Konten, eine Vollmacht mit Datum, Unterschrift und dem Satz „gilt über den Tod hinaus", und einen Menschen, der weiß, wo beides liegt. Einen Notar brauchst du dafür nicht. Nach einer Umfrage des Branchenverbands Bitkom von 2025 hat rund ein Drittel der Internetnutzer das ganz oder teilweise geregelt.

Von Sven Schultz Zuletzt geprüft am Grundlage: Bundesgerichtshof, Bundesjustizministerium, Verbraucherzentralen, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Hilfeseiten von Google, Apple, Facebook und WhatsApp, Umfrage des Branchenverbands Bitkom

Wer was erbt und wie ein Testament gültig wird, steht auf den Finanzen-Seiten: Erbfolge ohne Testament, Testament selbst schreiben und Berliner Testament. Hier geht es um das Handy auf dem Nachttisch, das Postfach mit zwanzig Jahren Post und die Urlaubsfotos in der Cloud.

Auf einen Blick

Stimmt

  • Online-Konten gehören zum Erbe, auch private Nachrichten
  • Abos laufen nach dem Tod weiter, bis jemand kündigt
  • Google, Apple und Facebook haben eine Einstellung für den Todesfall, die man selbst zu Lebzeiten einrichtet

Stimmt nicht

  • Für den digitalen Nachlass braucht es einen Notar
  • Es gibt ein eigenes Gesetz dazu
  • Mit einer Vollmacht öffnet jeder Anbieter sofort das Konto
Bitkom-Umfrage 2025
32 Prozent haben ihren digitalen Nachlass ganz oder teilweise geregelt, 2021 waren es 40 Prozent
3 Prozent
haben bei einem Dienst den Gedenkzustand eingestellt
Google
bis zu zehn Vertrauenspersonen
WhatsApp
löscht Konten in der Regel nach 120 Tagen ohne Verbindung

Zum Ausprobieren

Was ist bei dir schon geregelt?

Hak ab, was erledigt ist. Die offenen Punkte stehen danach auf deinem Blatt zum Ausdrucken.

Ergebnis

Noch nichts abgehakt. Jeder Haken erscheint hier und auf dem Blatt.

Hinweis: Die Angaben dienen nur der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine Rechtsberatung.

Was gehört auf die Checkliste für den digitalen Nachlass?

Acht Punkte decken das meiste ab. Die Verbraucherzentrale und das Bundesjustizministerium nennen sie in ihren Hinweisen fast gleich.

  1. E-Mail. Das Postfach ist der Schlüssel zu allem anderen, denn fast jedes Konto schickt dorthin seine Rechnungen und neuen Passwörter.
  2. Cloud. Wo liegen die Fotos, und wer soll sie bekommen?
  3. Soziale Netzwerke und Messenger. Facebook, WhatsApp und Co., dazu die PIN der SIM-Karte.
  4. Onlinebanking und Bezahldienste. Hier reicht ein Passwort allein meist nicht, dazu weiter unten.
  5. Abos und Verträge. Streaming, Handy, Festnetz, Strom, Mitgliedschaften. Sie enden nicht mit dem Tod. Vertragsnummer und Kontakt des Anbieters gehören mit auf die Liste.
  6. Geräte-PIN. Smartphone, Tablet, Computer, auch die Uhr am Handgelenk. Ohne die PIN bleibt das Handy ein Stück Glas.
  7. Vollmacht. Eine Person, die handeln darf, schriftlich und über den Tod hinaus.
  8. Wo die Liste liegt. Die beste Liste hilft nichts im Schuhkarton, von dem niemand weiß.

Zu jedem Konto kommt eine kurze Zeile, was passieren soll: löschen, kündigen, als Erinnerung stehen lassen oder die Daten an jemanden geben. Konten, die du nicht mehr nutzt, löschst du am besten gleich beim Anbieter. Die App vom Handy zu werfen reicht dafür nicht.

Erben meine Angehörigen auch die Online-Konten?

Ja. Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass der Vertrag über ein Facebook-Konto auf die Erben übergeht, mit allen privaten Nachrichten. Er sah darin keinen Unterschied zu Briefen und Tagebüchern, die auch vererbt werden. 2020 legte er nach: Ein USB-Stick mit einer PDF-Datei von über 14.000 Seiten reichte nicht, die Erben müssen das Konto selbst ansehen können.

Das Fernmeldegeheimnis steht dem nicht im Weg. Das steht heute ausdrücklich im Gesetz, in § 4 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes. Ein eigenes Gesetz zum digitalen Nachlass gibt es trotzdem nicht.

Der Haken liegt im Alltag. Die Verbraucherzentrale schreibt, dass Vollmacht oder Testament den Anbietern als Nachweis nicht immer reichen. Wer vorher Ordnung schafft, erspart den Angehörigen Wochen mit Formularen und Warteschleifen.

Wie bereite ich den digitalen Nachlass vor?

Ein Abend am Küchentisch, das Postfach offen, ein Blatt daneben. So geht es der Reihe nach:

  1. Konten sammeln. Such im Postfach nach „Willkommen", „Rechnung" und „Passwort zurücksetzen". Da taucht fast jedes Konto auf.
  2. Aufräumen. Was du nicht mehr nutzt, beim Anbieter löschen.
  3. Je Konto festlegen, was passieren soll. Eine Zeile reicht.
  4. Die Einstellungen der Anbieter nutzen. Google, Apple und Facebook bieten dafür eigene Felder, siehe Tabelle unten.
  5. Vollmacht schreiben und das Original der Vertrauensperson geben.
  6. Sagen, wo alles liegt. Der Vertrauensperson und den Angehörigen.

Wer schon vorgesorgt hat, hat laut Bitkom am häufigsten die PIN und die Zugänge für Geräte hinterlegt. Die Liste lebt übrigens: Das Justizministerium rät, sie in regelmäßigen Abständen zu erneuern. Neues Handy, neue PIN, neue Zeile.

Welche Vollmacht brauche ich für den digitalen Nachlass?

Eine schriftliche Vollmacht mit Datum und Unterschrift und dem Satz, dass sie über den Tod hinaus gilt. Die Verbraucherzentrale nennt genau diese drei Punkte, das Bundesjustizministerium empfiehlt den Zusatz ebenfalls. Fehlt er, muss erst ausgelegt werden, ob die Vollmacht mit dem Tod endet. Von Hand geschrieben schadet nicht, nötig ist es nicht.

Das Vollmacht-Formular des Justizministeriums hat schon einen Punkt für E-Mail und alle elektronischen Wege, und eine Zeile zum Ankreuzen, ob die Vollmacht über den Tod hinaus gilt. Was mit den einzelnen Konten passieren soll, schreibst du auf ein eigenes Blatt, getrennt von der Vollmacht.

Beim Onlinebanking reicht das Passwort allein meist nicht, denn die Bank fragt einen zweiten Code ab. Gibst du Zugangsdaten weiter, bekommst du bei unberechtigten Abbuchungen den Schaden womöglich nicht ersetzt. Die Verbraucherzentrale rät deshalb, bei der Bank nach einer eigenen Kontovollmacht zu fragen.

Wo bewahre ich die Liste und die Passwörter auf?

Der Schuhkarton mit den Passwortzetteln im Flurschrank ist schon mal ein Anfang, wenn jemand davon weiß. Die Verbraucherzentrale nennt die Liste auf Papier, gedruckt oder von Hand, an einem sicheren Ort als gute Lösung. Als Orte nennt sie Tresor, Bankschließfach oder einen verschlüsselten USB-Stick. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hält Passwörter auf Papier ebenfalls für eine sichere Möglichkeit, gut verwahrt, etwa in einer verschließbaren Schublade.

Nutzt du einen Passwortmanager, zählt ein einziges Passwort: das Hauptpasswort, das alle anderen öffnet. Dazu kommt die App, die beim Anmelden den zweiten Code liefert, und das Handy, auf dem sie läuft.

Unser Blatt zum Ausdrucken hat deshalb kein Feld für Passwörter. Es sagt nur, wo sie liegen. So kann es offen im Ordner stehen, und die Passwörter bleiben im Tresor.

Einer Firma gehören die Passwörter nicht. Die Verbraucherzentrale warnt ausdrücklich davor, sie kommerziellen Nachlassdiensten anzuvertrauen.

Was bieten Google, Apple, Facebook und WhatsApp?

Drei der vier haben eine Einstellung für den Todesfall. Man richtet sie selbst ein, solange man es kann. Stand September 2026, die Anbieter ändern ihre Funktionen immer wieder.

DienstEinstellungWas die Vertrauensperson bekommt
GoogleKontoinaktivität-ManagerNach einer selbst gewählten Zeit ohne Nutzung eine Nachricht, auf Wunsch ausgewählte Daten, für bis zu zehn Personen
AppleNachlasskontaktFotos, Nachrichten, Notizen, Dateien, Gerätesicherungen. Keine gespeicherten Passwörter, keine gekauften Filme, Musik, Bücher
FacebookNachlasskontakt oder „Nach dem Tod löschen"Pflegt das Profil im Gedenkzustand, liest keine Nachrichten
WhatsAppkeine eigene Nachlassfunktion gefundenKonten werden in der Regel nach 120 Tagen ohne Verbindung gelöscht

Ohne Einstellung behält sich Google vor, ein Konto nach mindestens zwei Jahren ohne Nutzung zu löschen. Bei Apple braucht der Nachlasskontakt später einen Zugriffsschlüssel und die Sterbeurkunde. Apple rät, den Schlüssel auszudrucken und zu den Nachlassunterlagen zu legen, also auch auf das Blatt: wo er liegt. Facebook versetzt ein Profil ohne Einstellung in den Gedenkzustand, sobald es vom Tod erfährt. Dann kann niemand mehr etwas ändern.

Häufige Fragen

Brauche ich für den digitalen Nachlass einen Notar?

Nein. Das Bundesjustizministerium nennt eine notarielle Beurkundung der Vollmacht grundsätzlich nicht erforderlich. Datum, Unterschrift und der Satz „gilt über den Tod hinaus" genügen. Die Verbraucherzentrale Hamburg empfiehlt eine Beglaubigung nur, wenn man auf Nummer sicher gehen will.

Was passiert mit Abos und Verträgen nach dem Tod?

Sie laufen weiter und werden weiter abgebucht, bis die Erben kündigen. Das gilt für Streaming, Handyvertrag und Festnetz genauso wie für Mitgliedschaften. Auf der Liste stehen deshalb Vertragsnummer und Kontakt des Anbieters.

Gibt es ein Formular für den digitalen Nachlass als PDF?

Ein amtliches gibt es nicht. Das Blatt auf dieser Seite fasst deine Konten zusammen. Für die Vollmacht selbst gibt es das Formular des Bundesjustizministeriums, es enthält schon einen Punkt für E-Mail und elektronische Post. Die Verbraucherzentrale NRW hat eine Muster-Vollmacht für digitale Konten veröffentlicht.

Wer darf nach dem Tod aufs Handy?

Die Erben, denn auch Geräte und die Daten darauf gehören zum Nachlass. Ohne PIN kommen sie aber oft nicht hinein. Deshalb steht die Geräte-PIN auf der Checkliste, und auf dem Blatt der Ort, an dem sie liegt.

Zuletzt geprüft am 25.09.2026

Kennst du jemanden, den das betrifft? Schick den Artikel weiter.

Sven Schultz, Gründer von gen50

Gründer von gen50

Sven Schultz

Hi, ich bin Sven. Ich mache gen50 von der schönen Spree aus. Ich bin mittlerweile selbst auf dem Weg zur 50. Ich schreibe über alles, was mich interessiert: Reisen, guter Wein, Finanzen, mein Garten, KI und gesund bleiben. Viel Spaß beim Lesen. Wenn was ist, schreib mir.

Schreib mir

Mehr zum Thema