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Finanzen

Testament selbst schreiben: Was es wirksam macht

Ein eigenhändiges Testament muss von Hand geschrieben und unterschrieben sein. Das sind die beiden Muss-Bedingungen im Gesetz, alles andere ist Empfehlung. Getippt, ausgedruckt und unterschrieben reicht nicht — so ein Blatt ist unwirksam, auch wenn der Wille eindeutig darin steht. Datum und Ort sollen dabeistehen; fehlen sie, kann das Testament noch gültig sein, wenn sich die Zeit der Errichtung anders feststellen lässt.

Von Sven Schultz Zuletzt geprüft am Grundlage: Bürgerliches Gesetzbuch, Gerichts- und Notarkostengesetz, Gebührenverzeichnis der Bundesnotarkammer für das Zentrale Testamentsregister

Auf einen Blick

Stimmt

  • Handschrift und Unterschrift sind Pflicht
  • Ein Testament lässt sich jederzeit ändern oder vernichten
  • Beim Amtsgericht kannst du es hinterlegen

Stimmt nicht

  • Ohne Notar ist ein Testament weniger wert
  • Zeugen sind nötig
  • Ein am Computer geschriebenes und unterschriebenes Testament gilt
Hinterlegung beim Amtsgericht
82 Euro, einmalig
Zentrales Testamentsregister
15,50 Euro, beim Notar 12,50 Euro
Eröffnung beim Erbfall
109 Euro
Erbvertrag
nur beim Notar

Was muss in einem Testament stehen, damit es gilt?

Das Gesetz verlangt zwei Dinge: Der Text ist eigenhändig geschrieben, und er ist eigenhändig unterschrieben. Mehr nicht. Es braucht keinen bestimmten Wortlaut, keine Überschrift, keine Zeugen und kein besonderes Papier. Wer ein Testament aufsetzt, schreibt also mit der Hand — vom ersten bis zum letzten Wort.

Drei Punkte stehen als Soll-Vorschrift im Gesetz. Sie sind keine Wirksamkeitsbedingung, aber sie ersparen später Streit:

Was im Gesetz steht
PunktRangWas passiert, wenn es fehlt
Von Hand geschriebenMussDas Testament ist unwirksam
Eigenhändig unterschriebenMussDas Testament ist unwirksam
Tag, Monat, JahrSollBei Zweifeln nur gültig, wenn sich die Zeit der Errichtung anders feststellen lässt
OrtSollDasselbe wie beim Datum
Unterschrift mit Vor- und FamiliennamenSollEine andere Unterzeichnung schadet nicht, wenn Urheberschaft und Ernstlichkeit feststehen

Ein eigenhändiges Testament kann nicht errichten, wer minderjährig ist oder Geschriebenes nicht lesen kann. Für diese Fälle sieht das Gesetz den Weg über den Notar vor.

Was macht ein Testament unwirksam?

Der häufigste Fehler ist die Schreibmaschine oder der Computer. Ein ausgedruckter Text mit handschriftlicher Unterschrift erfüllt die Form nicht, und daran ändert auch die beste Formulierung nichts. Ebenso wenig hilft ein Formular aus dem Internet, in das nur die Lücken handschriftlich gefüllt sind.

Der zweite Punkt betrifft das Datum. Es ist keine Muss-Vorschrift, aber es entscheidet, welches von zwei Testamenten gilt. Wenn sich zwei Blätter widersprechen und niemand weiß, welches später entstand, wird es schwierig. Ein Datum auf jedem Blatt kostet fünf Sekunden.

Der dritte Punkt ist die Unterschrift am falschen Platz. Sie gehört unter den Text, nicht darüber. Was nach der Unterschrift kommt, ist von ihr nicht mehr gedeckt.

Wie ändere ich mein Testament?

Auf drei Wegen, alle drei stehen im Gesetz. Du kannst ein neues Testament schreiben, das das alte widerruft. Du kannst die Urkunde vernichten oder so verändern, dass der Widerrufswille erkennbar wird — durchstreichen, zerreißen. Und du kannst ein späteres Testament schreiben, das dem älteren widerspricht; dann gilt das spätere, soweit der Widerspruch reicht.

Praktisch heißt das: Ein Testament bindet dich nicht. Es lässt sich so oft ändern, wie du willst, und es kostet dich nichts als ein neues Blatt Papier. Diese Freiheit lässt sich auch nicht vertraglich aufgeben — ein Vertrag, mit dem sich jemand verpflichtet, ein Testament zu errichten oder nicht zu errichten, ist nichtig. Nur der Erbvertrag bindet, und der hat eigene Regeln.

Anders liegt es beim gemeinschaftlichen Testament von Eheleuten. Dort sind die Verfügungen in der Regel wechselbezüglich, und der einseitige Widerruf braucht eine notariell beurkundete Erklärung. Nach dem Tod des Partners entfällt er ganz.

Wo bewahre ich das Testament auf?

Zu Hause im Schrank ist der übliche Weg, und er hat zwei Schwächen: Das Blatt kann verschwinden, und es kann übersehen werden. Deshalb gibt es die besondere amtliche Verwahrung beim Amtsgericht. Auf Verlangen des Erblassers nimmt das Gericht ein eigenhändiges Testament in Verwahrung.

Was die Hinterlegung kostet
PostenBetragWann fällig
Annahme in besondere amtliche Verwahrung82,00 €einmalig, bei der Abgabe
Registrierung im Zentralen Testamentsregister, über die Notarin12,50 €einmalig, je Person
Registrierung im Zentralen Testamentsregister, direkt abgerechnet15,50 €einmalig, je Person
Eröffnung im Erbfall109,00 €nach dem Tod, aus dem Nachlass

Die 82 Euro sind eine Festgebühr. Damit sind auch die Verwahrung selbst, die Mitteilung an das Gericht und die spätere Herausgabe abgegolten. Ältere Ratgeber nennen 75 Euro; das ist der frühere Satz.

Die Registrierung im Zentralen Testamentsregister erledigt das Amtsgericht bei der Hinterlegung. Das Register wird von der Bundesnotarkammer geführt und im Sterbefall automatisch benachrichtigt — so findet das Nachlassgericht die Urkunde, auch wenn in der Familie niemand davon weiß. Bei Eheleuten fällt die Gebühr zweimal an, weil für jede testierende Person eine eigene Registrierung nötig ist.

Kann ich das Testament wieder zurückholen?

Ja, jederzeit und ohne Begründung. Die Rückgabe erfolgt nur an dich persönlich. Und hier liegt ein Unterschied, der oft verwechselt wird: Ein vor einem Notar errichtetes Testament gilt als widerrufen, sobald die verwahrte Urkunde zurückgegeben wird. Bei einem eigenhändigen Testament, das du selbst zur Verwahrung gegeben hast, ist die Rückgabe auf die Wirksamkeit ohne Einfluss. Dein handschriftliches Testament bleibt gültig, auch wenn es wieder in deiner Schublade liegt.

Was ist der Unterschied zum Erbvertrag?

Der Erbvertrag bindet sofort, das Testament nicht. Das ist der ganze Kern. Ein Erbvertrag kann von jeder Person geschlossen werden, auch von unverheirateten Paaren, er muss aber vor einem Notar bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile geschlossen werden. Ab diesem Moment wird eine frühere letztwillige Verfügung aufgehoben, und eine spätere ist unwirksam, soweit sie den vertraglich Bedachten beeinträchtigt.

Testament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag
MerkmalEinzeltestament Gemeinschaftliches TestamentErbvertrag
Wer kann es errichtenjede volljährige Personnur Eheleutejede Person, auch Unverheiratete
Formeigenhändig oder notarielleigenhändig durch einen, mitunterzeichnet vom anderen — oder notariellnur notariell, beide gleichzeitig anwesend
Bindungkeinewechselbezügliche Verfügungen bindensofort
Ändernjederzeit alleinzu Lebzeiten nur notariell, danach gar nichtnur durch Vertrag beider, notariell
Gebühr beim Notar1,0, mindestens 60 €2,0, mindestens 120 €2,0

Wann brauche ich einen Notar?

Vorgeschrieben ist er beim Erbvertrag, beim einseitigen Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments und für alle, die nicht selbst schreiben können. In allen anderen Fällen ist er freiwillig. Beim notariellen Testament erklärst du dem Notar deinen letzten Willen mündlich oder übergibst ihm eine Schrift, offen oder verschlossen — sie muss nicht von dir geschrieben sein.

Wo die Verteilung kompliziert wird — ein Unternehmen, Grundbesitz im Ausland, eine Patchwork-Familie, Vor- und Nacherbschaft —, kommt es auf Formulierungen an, die ein Laienblatt selten trifft. Das ist der Punkt, an dem eine Notarin oder ein Anwalt ins Spiel kommt.

Häufige Fragen

Wie schreibe ich ein Testament handschriftlich?

Mit der Hand, vom ersten bis zum letzten Wort, und am Ende mit deiner Unterschrift. Schreib dazu Tag, Monat, Jahr und den Ort. Ein bestimmter Wortlaut ist nicht vorgeschrieben; entscheidend ist, dass eindeutig ist, wer was bekommen soll.

Gilt ein Testament, das ich am Computer geschrieben habe?

Nein. Das Gesetz verlangt eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung. Ein ausgedrucktes und unterschriebenes Blatt erfüllt diese Form nicht. Wer nicht von Hand schreiben kann oder will, geht zum Notar.

Wie kann ich mein Testament ändern?

Durch ein neues Testament, durch Vernichten oder Durchstreichen der alten Urkunde oder durch ein späteres Testament, das dem alten widerspricht. Liegt das Testament beim Amtsgericht, kannst du es jederzeit zurückverlangen; es bleibt trotzdem wirksam, bis du es widerrufst.

Wie hinterlege ich mein Testament?

Du gibst es beim Amtsgericht ab und verlangst die besondere amtliche Verwahrung. Die Gebühr beträgt einmalig 82 Euro und deckt auch die spätere Herausgabe ab. Die Registrierung im Zentralen Testamentsregister kommt dazu.

Brauche ich Zeugen für mein Testament?

Nein. Das eigenhändige Testament kennt keine Zeugen. Eine Unterschrift von Dritten macht es weder sicherer noch unwirksam — sie spielt schlicht keine Rolle.

Hinweis: Die Angaben dienen nur der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine Rechtsberatung.

Zuletzt geprüft am 24.09.2026

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Sven Schultz, Gründer von gen50

Gründer von gen50

Sven Schultz

Hi, ich bin Sven. Ich mache gen50 von der schönen Spree aus. Ich bin mittlerweile selbst auf dem Weg zur 50. Ich schreibe über alles, was mich interessiert: Reisen, guter Wein, Finanzen, mein Garten, KI und gesund bleiben. Viel Spaß beim Lesen. Wenn was ist, schreib mir.

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