Zum Inhalt springen

Lernen & Arbeit

Jobwechsel mit 50: Chancen, Rechte, was du mitnimmst

Ein Jobwechsel mit 50 oder 60 ist seltener, aber kein Ausnahmefall: Zwischen 50 und 60 hatten Beschäftigte im Schnitt 1,8 Arbeitgeber. Drei von vier Menschen zwischen 55 und 64 arbeiten heute, vor zehn Jahren waren es zwei von drei. Beim Wechsel bleibt die Betriebsrente in der Regel erhalten, der Kündigungsschutz fängt aber von vorn an.

Von Sven Schultz Zuletzt geprüft am Grundlage: Statistisches Bundesamt, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Kündigungsschutzgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, Betriebsrentengesetz, Bundesagentur für Arbeit, Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Auf einen Blick

Stimmt

  • Das Gleichbehandlungsgesetz schützt schon in der Bewerbung vor Benachteiligung wegen des Alters
  • Die Betriebsrente bleibt nach drei Jahren erhalten
  • Die Arbeitsagentur berät auch Berufstätige kostenlos

Stimmt nicht

  • Mit 55 stellt niemand mehr ein
  • Der Kündigungsschutz wandert mit
  • Jede Altersgrenze in einer Stellenanzeige ist verboten
Erwerbstätig mit 55 bis 64
75 Prozent (2025)
mit 60 bis 64
68 Prozent
Arbeitgeber zwischen 50 und 60
im Schnitt 1,8
Kündigungsschutz beim Neuen
nach sechs Monaten
Betriebsrente unverfallbar
nach drei Jahren

Wie gut sind die Chancen auf einen neuen Job mit 50 oder 60?

Besser als ihr Ruf. 2025 arbeiteten drei von vier Menschen zwischen 55 und 64, vor zehn Jahren waren es zwei von drei. Bei den 60- bis 64-Jährigen stieg der Anteil in zehn Jahren von 53 auf 68 Prozent. Fast jeder vierte Erwerbstätige ist heute zwischen 55 und 64.

Gewechselt wird seltener als in jungen Jahren. Laut dem Forschungsinstitut der Arbeitsagentur hatten Beschäftigte zwischen 50 und 60 im Schnitt 1,8 Arbeitgeber, Jüngere kommen in einem ähnlich langen Zeitraum auf 2,7. Gemessen wurde das an den Jahrgängen 1942 bis 1963.

Was, wenn ich wegen meines Alters abgelehnt werde?

Das Gleichbehandlungsgesetz schützt auch Bewerberinnen und Bewerber vor Benachteiligung wegen des Alters. Eine Anzeige, die ein „junges Team“ sucht, werten Gerichte als Hinweis darauf. Wer wegen des Alters abgelehnt wurde, muss das innerhalb von zwei Monaten nach der Absage schriftlich geltend machen. Die Stelle bekommt man so nicht, aber eine Entschädigung, bei einer Absage höchstens drei Monatsgehälter, wenn man die Stelle auch sonst nicht bekommen hätte.

Erlaubt sind einzelne Altersgrenzen mit gutem Grund, zum Beispiel wegen einer langen Einarbeitung. Wie verbreitet das Thema ist, zeigt eine Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Fast jeder Zweite hat schon Altersdiskriminierung erlebt. Wer ab 45 betroffen war, nennt am häufigsten das Arbeitsleben.

Was nehme ich beim Wechsel mit, was nicht?

Die Betriebsrente. Eine Zusage vom Arbeitgeber bleibt erhalten, wenn sie mindestens drei Jahre bestand. Was du selbst aus dem Gehalt eingezahlt hast, bleibt immer erhalten. Bei Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds kannst du innerhalb eines Jahres verlangen, das Guthaben zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen.

Nicht der Kündigungsschutz. Beim neuen Arbeitgeber gilt er erst nach sechs Monaten, und nur in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten. In der Probezeit kann mit zwei Wochen Frist gekündigt werden.

Nicht die langen Kündigungsfristen. Nach 20 Jahren im Betrieb muss der Arbeitgeber sieben Monate Frist einhalten. Beim Neuen sind es wieder vier Wochen. Nach einer Kündigung kannst du Zeit für Vorstellungsgespräche verlangen.

Wie finde ich heraus, was zu mir passt?

Die Arbeitsagentur berät auch Berufstätige kostenlos, wenn sie den Beruf wechseln wollen. Arbeitslos muss man dafür nicht sein. Dazu gibt es „New Plan“, den kostenlosen Online-Test der Arbeitsagentur für Erwachsene. Er zeigt Stärken und passende Richtungen.

Für die berufliche Neuorientierung mit 50 hilft ein Blick auf das, was schon da ist. Die Erzieherin, die seit Jahren die Elternabende organisiert, der Handwerker, der Lehrlinge anlernt. Oft liegt der nächste Schritt näher, als es sich anfühlt. Reicht das nicht, ist eine Umschulung der längere Weg.

Häufige Fragen

Lohnt sich ein Jobwechsel mit 50?

Das hängt von dir ab. Sicher ist: Die Betriebsrente bleibt nach drei Jahren erhalten, der Kündigungsschutz fängt beim Neuen aber von vorn an.

Welche Jobs gibt es ab 50?

Gesucht werden vor allem Fachkräfte in Pflege, Medizin, Bau und Handwerk. Die Arbeitsagentur zählt 157 Berufe, in denen Fachkräfte fehlen.

Darf ein Arbeitgeber mich wegen meines Alters ablehnen?

In der Regel nicht. Wer wegen des Alters abgelehnt wurde, kann innerhalb von zwei Monaten eine Entschädigung verlangen.

Was passiert mit meiner Betriebsrente, wenn ich wechsle?

Sie bleibt erhalten, wenn die Zusage mindestens drei Jahre bestand. Eigene Beiträge bleiben immer erhalten.

Gibt es einen Test, welcher Beruf zu mir passt?

Ja, „New Plan“ heißt der kostenlose Online-Test der Arbeitsagentur für Erwachsene. Beraten lassen kann man sich dort auch.

Hinweis: Die Angaben dienen nur der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine ärztliche, rechtliche, steuerliche oder sonstige fachliche Beratung.

Zuletzt geprüft am 02.10.2026

Kennst du jemanden, den das betrifft? Schick den Artikel weiter.

Sven Schultz, Gründer von gen50

Gründer von gen50

Sven Schultz

Hi, ich bin Sven. Ich mache gen50 von der schönen Spree aus. Ich bin mittlerweile selbst auf dem Weg zur 50. Ich schreibe über alles, was mich interessiert: Reisen, guter Wein, Finanzen, mein Garten, KI und gesund bleiben. Viel Spaß beim Lesen. Wenn was ist, schreib mir.

Schreib mir

Mehr zum Thema