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Lernen & Arbeit

Altersteilzeit: wie sie funktioniert, ab 55 und 60

In der Altersteilzeit arbeitest du ab 55 nur noch halb so viel, bis du frühestens in Rente gehen kannst. Der Arbeitgeber legt auf das halbe Gehalt mindestens 20 Prozent drauf, steuer- und abgabenfrei, und zahlt Rentenbeiträge auf etwa 90 Prozent des alten Gehalts. Einen Anspruch darauf gibt es nur, wenn ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung ihn vorsieht.

Von Sven Schultz Zuletzt geprüft am Grundlage: Altersteilzeitgesetz, Einkommensteuergesetz, Sozialgesetzbuch III, IV, V und VI, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Deutsche Rentenversicherung, Weisungen der Bundesagentur für Arbeit, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Bundesregierung

Auf einen Blick

Stimmt

  • Altersteilzeit geht ab 55
  • Die Aufstockung ist steuerfrei
  • Acht von zehn wählen das Blockmodell

Stimmt nicht

  • Jeder hat ab 55 einen Anspruch auf Altersteilzeit
  • Der Staat zahlt die Aufstockung
  • Nach der Altersteilzeit droht immer eine Sperrzeit
Mindestalter
55
Arbeitszeit
die Hälfte
Aufstockung
mindestens 20 Prozent
Rentenbeiträge
auf etwa 90 Prozent des bisherigen Gehalts
In Altersteilzeit
knapp 300.000 Beschäftigte Ende 2023

Zum Ausprobieren

Dein Gehalt in der Altersteilzeit

Trag dein Bruttogehalt im Monat ein. Du siehst, was nach den gesetzlichen Mindestwerten herauskommt. Dein Tarifvertrag kann mehr vorsehen.

Gerechnet mit den Mindestwerten aus dem Altersteilzeitgesetz, Stand September 2026. Tarifverträge sehen oft mehr vor. Hinweis: Die Angaben dienen nur der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine ärztliche, rechtliche, steuerliche oder sonstige fachliche Beratung.

Wie funktioniert die Altersteilzeit?

Du vereinbarst mit dem Arbeitgeber, dass du ab einem Stichtag nur noch die Hälfte arbeitest. Das läuft mindestens so lange, bis du eine Altersrente bekommen kannst. Voraussetzung: Du bist mindestens 55 und warst in den letzten fünf Jahren mindestens 1.080 Tage versicherungspflichtig beschäftigt. Zeiten mit Arbeitslosengeld zählen mit.

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Altersteilzeit ist eine freiwillige Vereinbarung, außer ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung gibt dir ein Recht darauf. Einige Tarifverträge tun das, meist mit Altersgrenze und Quote. Im öffentlichen Dienst ist diese Regel Ende 2022 ausgelaufen. Umgekehrt gilt: Dass du Altersteilzeit machen könntest, ist kein Kündigungsgrund.

Im Schnitt steigen Männer mit knapp 60 ein, Frauen mit gut 60, und hören mit 64 auf. Ende 2023 waren knapp 300.000 Menschen in Altersteilzeit. Das ist ungefähr jeder 25. Beschäftigte zwischen 55 und 65.

Blockmodell oder Gleichverteilung: Was ist der Unterschied?

Im Gleichverteilungsmodell arbeitest du bis zur Rente jeden Tag halb, etwa vormittags oder an zweieinhalb Tagen die Woche. Im Blockmodell arbeitest du erst weiter wie bisher, in der Arbeitsphase. Danach kommt die Freistellungsphase, in der du gar nicht mehr arbeitest, bis die Rente beginnt. Das Gehalt ist in beiden Phasen gleich, halb plus Aufstockung. In der Freistellung bleibst du beschäftigt und versichert.

Acht von zehn wählen das Blockmodell. Ohne Tarifvertrag darf es höchstens drei Jahre dauern, mit Tarifvertrag bis zu sechs Jahre und in Ausnahmen auch länger.

Was bekomme ich in der Altersteilzeit?

Die Hälfte deines bisherigen Gehalts, dazu mindestens 20 Prozent Aufstockung auf diese Hälfte. Ein Beispiel mit den Mindestwerten: Bei 4.000 Euro brutto sind es 2.000 Euro Teilzeitgehalt plus 400 Euro Aufstockung, zusammen 2.400 Euro. Die 400 Euro sind steuer- und abgabenfrei. Viele Tarifverträge legen mehr drauf.

Einen Haken hat die Steuerfreiheit: Die Aufstockung erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Liegt sie über 410 Euro im Jahr, musst du deshalb eine Steuererklärung abgeben.

Für die Rente zahlt der Arbeitgeber extra Beiträge. Laut Rentenversicherung fließen so Beiträge von etwa 90 Prozent des bisherigen Gehalts in die Rente. Die Rente steigt in diesen Jahren also um etwa ein Zehntel weniger als bei voller Arbeit. Seit 2010 gibt der Staat nichts mehr dazu, die Aufstockung zahlt allein der Arbeitgeber.

Welche Fallen gibt es bei der Altersteilzeit?

Krank in der Arbeitsphase. Nach sechs Wochen zahlt die Krankenkasse Krankengeld, und zwar ohne die Aufstockung. Für die Freistellung wird in dieser Zeit nichts angespart. Was dann gilt, steht im Vertrag oder Tarifvertrag. Oft verschiebt sich der Beginn der Freistellung.

Der Arbeitgeber geht pleite. Im Blockmodell arbeitest du vor. Dein Guthaben muss der Arbeitgeber deshalb gegen Insolvenz absichern und dir das alle sechs Monate schriftlich zeigen. Kommt der Nachweis nicht, kannst du ihn schriftlich anfordern.

Der Nebenjob. Vor einem Nebenjob in der Altersteilzeit lohnt die Frage beim Arbeitgeber. Über der Minijob-Grenze kann es Ärger geben.

Arbeitslos statt Rente. Arbeitslosengeld nach der Altersteilzeit wird nach dem vollen früheren Gehalt berechnet, aber nur bis zu dem Tag, ab dem du Rente bekommen könntest. Eine Sperrzeit droht nicht, wenn du beim Abschluss geplant hattest, danach in Rente zu gehen, und das belegen kannst. Am einfachsten mit einer Rentenauskunft, die du vor der Unterschrift einholst und aufhebst.

Ab 55 oder ab 60: Wann lohnt sich der Einstieg?

Das Gesetz erlaubt den Einstieg ab 55. Wie früh es geht, entscheidet am Ende die Rente: Die Altersteilzeit läuft bis zum frühesten Rentenbeginn. Wer mit 55 einsteigt und mit 63 in Rente geht, ist acht Jahre in Altersteilzeit, im Blockmodell also vier Jahre Arbeit und vier Jahre frei. Die meisten steigen erst um 60 ein.

Altersteilzeit oder Rente mit 63?

Das ist kein Entweder-oder. Die Altersteilzeit ist der Weg zur Rente, sie endet, sobald du frühestens Rente bekommen kannst. Beginnt die Rente danach mit 63 und vor deiner Altersgrenze, kostet jeder Monat davor 0,3 Prozent Rente, und zwar dauerhaft. Wann du ohne Abschlag gehen kannst, zeigt die Seite zur Rente nach Jahrgang.

Häufige Fragen

Ab wann kann ich in Altersteilzeit gehen?

Ab 55, wenn du in den letzten fünf Jahren mindestens 1.080 Tage versicherungspflichtig gearbeitet hast. Einen Anspruch gibt es nur mit Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.

Wie viel Geld bekomme ich in der Altersteilzeit?

Die Hälfte deines Gehalts plus mindestens 20 Prozent Aufstockung auf diese Hälfte. Bei 4.000 Euro brutto sind das mindestens 2.400 Euro, davon 400 Euro steuer- und abgabenfrei.

Muss ich in der Altersteilzeit eine Steuererklärung machen?

Ja, wenn die Aufstockung mehr als 410 Euro im Jahr beträgt. Sie ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen.

Wird die Altersteilzeit abgeschafft?

Stand 30. September 2026 nicht. Eine Kommission hat empfohlen, das Blockmodell abzuschaffen und das Mindestalter auf 58 zu heben. Die Regierung will das umsetzen, ein Gesetz gibt es noch nicht.

Wie wirkt sich Altersteilzeit auf die Rente aus?

Der Arbeitgeber zahlt zusätzliche Beiträge, sodass etwa 90 Prozent des bisherigen Gehalts in die Rente einfließen. Die Rente steigt in diesen Jahren etwas weniger als bei voller Arbeit.

Zuletzt geprüft am 02.10.2026

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Sven Schultz, Gründer von gen50

Gründer von gen50

Sven Schultz

Hi, ich bin Sven. Ich mache gen50 von der schönen Spree aus. Ich bin mittlerweile selbst auf dem Weg zur 50. Ich schreibe über alles, was mich interessiert: Reisen, guter Wein, Finanzen, mein Garten, KI und gesund bleiben. Viel Spaß beim Lesen. Wenn was ist, schreib mir.

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