Finanzen
Erbfolge ohne Testament: Wer erbt was?
Ohne Testament verteilt das Bürgerliche Gesetzbuch den Nachlass. Im häufigsten Fall — verheiratet in Zugewinngemeinschaft, Kinder vorhanden — bekommt der überlebende Ehepartner die Hälfte, die Kinder teilen sich die andere Hälfte zu gleichen Teilen. Ohne Kinder rückt die Verwandtschaft nach, und der Anteil des Ehepartners steigt. Die Tabelle unten zeigt die Fälle, die am häufigsten vorkommen.
Von Sven Schultz Zuletzt geprüft am Grundlage: Bürgerliches Gesetzbuch, Gerichts- und Notarkostengesetz
Auf einen Blick
Stimmt
- Alle Kinder erben gleich viel, egal aus welcher Ehe sie stammen
- Der Güterstand verändert den Anteil des Ehepartners
- Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils
Stimmt nicht
- Der Ehepartner erbt automatisch alles
- Stiefkinder erben wie eigene Kinder
- Ein Pflichtteil ist ein Stück vom Haus
- Ordnungen
- eine Ordnung sperrt alle folgenden
- Ausschlagen
- nur binnen sechs Wochen, im Ausland binnen sechs Monaten
- Kein Verwandter, kein Ehepartner
- dann erbt das Bundesland
Wie funktioniert die gesetzliche Erbfolge?
Mit dem Tod geht das ganze Vermögen als Ganzes auf die Erben über, so steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch. Wer dazugehört, entscheidet sich über Ordnungen. Das ist die eine Regel, aus der alles andere folgt: Ein Verwandter erbt nicht, solange ein Verwandter einer vorhergehenden Ordnung lebt.
| Ordnung | Wer dazugehört |
|---|---|
| erste | Kinder und deren Abkömmlinge, also Enkel und Urenkel |
| zweite | Eltern und deren Abkömmlinge, also auch Geschwister, Nichten und Neffen |
| dritte | Großeltern und deren Abkömmlinge |
| vierte und weitere | Urgroßeltern und deren Abkömmlinge; ab hier erbt der dem Grade nach nächste Verwandte |
Innerhalb der ersten Ordnung wird nach Stämmen verteilt. Ein lebendes Kind schließt seine eigenen Kinder aus. Ist ein Kind vor dem Elternteil gestorben, treten dessen Kinder an seine Stelle und teilen sich dessen Anteil. Leben beide Eltern und gibt es keine Kinder, erben die Eltern allein und zu gleichen Teilen.
Gibt es niemanden — keinen Verwandten, keinen Ehepartner, keinen eingetragenen Lebenspartner —, erbt das Bundesland des letzten Wohnsitzes.
Wie viel bekommt der Ehepartner?
Neben Kindern ein Viertel, neben Eltern, Geschwistern oder Großeltern die Hälfte. Gibt es weder erste noch zweite Ordnung noch Großeltern, bekommt der Ehepartner alles. Das ist der Grundsatz. Dazu kommt der Güterstand, und der ändert die Zahlen.
Wer ohne Ehevertrag geheiratet hat, lebt in Zugewinngemeinschaft. Endet sie durch den Tod, erhöht sich der gesetzliche Erbteil des Überlebenden pauschal um ein weiteres Viertel. Das Gesetz sagt dazu ausdrücklich, es sei unerheblich, ob in der Ehe überhaupt ein Zugewinn erzielt wurde. Aus einem Viertel wird so die Hälfte.
Bei Gütertrennung gilt eine eigene Regel: Neben einem oder zwei Kindern erben Ehepartner und Kinder zu gleichen Teilen.
| Lage | Ehepartner | Kinder zusammen |
|---|---|---|
| Zugewinngemeinschaft, Kinder vorhanden | 1/2 | 1/2 |
| Zugewinngemeinschaft, keine Kinder, Eltern oder Geschwister leben | 3/4 | — |
| Zugewinngemeinschaft, weder Kinder noch Eltern, Geschwister oder Großeltern | alles | — |
| Gütertrennung, ein Kind | 1/2 | 1/2 |
| Gütertrennung, zwei Kinder | 1/3 | 2/3 |
| Gütertrennung, drei und mehr Kinder | 1/4 | 3/4 |
Diese Quoten stehen so in keinem Paragrafen. Sie ergeben sich aus dem Grundanteil und der pauschalen Erhöhung bei Zugewinngemeinschaft. Die Gütergemeinschaft ist ein eigener Fall, den diese Seite nicht abbildet.
Neben Eltern, Geschwistern oder Großeltern bekommt der Ehepartner zusätzlich den Hausrat und die Hochzeitsgeschenke — den sogenannten Voraus. Neben Kindern nur das, was er für einen angemessenen Haushalt braucht.
Was gilt für Kinder aus einer früheren Ehe?
Für das Erbrecht zählt die Abstammung, nicht die Ehe, aus der ein Kind stammt. Alle Kinder sind Abkömmlinge erster Ordnung und erben zu gleichen Teilen. Das Kind aus der ersten Ehe steht genauso da wie das Kind aus der zweiten.
Eine Stelle im Gesetz nennt Kinder aus früheren Ehen eigens. Sie haben einen Anspruch gegen den überlebenden Ehepartner: Aus dem zusätzlichen Viertel, das ihm die Zugewinngemeinschaft bringt, muss er ihnen die Mittel für eine angemessene Ausbildung geben, wenn und soweit sie das brauchen.
Stiefkinder erben nach dem Stiefelternteil dagegen nicht von Gesetzes wegen. Das Gesetz nennt bei der ersten Ordnung nur die Abkömmlinge. Wer ein Stiefkind bedenken möchte, kommt an einer eigenen Verfügung nicht vorbei.
Was passiert, wenn es keine Kinder gibt?
Dann rückt die zweite Ordnung nach: erst die Eltern, und wenn ein Elternteil verstorben ist, dessen Kinder — also die Geschwister des Verstorbenen. Neben ihnen erbt der Ehepartner die Hälfte, mit Zugewinngemeinschaft drei Viertel. Geschwister erben also tatsächlich mit, solange ein Elternteil verstorben ist und kein Testament etwas anderes sagt.
Lebt niemand mehr aus der zweiten Ordnung und auch keine Großeltern, bekommt der Ehepartner das gesamte Vermögen. Bei kinderlosen Paaren ist das der Punkt, an dem viele erst sehen, wie weit der Kreis reicht: Ohne Ehepartner geht der Nachlass an Neffen, Nichten oder Cousins, je nachdem, wer noch lebt.
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils — so wörtlich das Gesetz. Er steht Kindern und weiteren Abkömmlingen zu, die durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen sind, und ebenso den Eltern und dem Ehepartner.
Wichtig ist die Rechtsnatur: Der Pflichtteil ist ein Anspruch auf Geld gegen die Erben, kein Anteil am Nachlass. Wer den Pflichtteil verlangt, bekommt kein Zimmer im Haus und kein Mitspracherecht, sondern eine Summe. Maßgeblich sind Bestand und Wert des Nachlasses am Todestag; eine Wertbestimmung, die der Verstorbene selbst getroffen hat, zählt dabei nicht.
| Lage | gesetzlicher Erbteil des Kindes | Pflichtteil |
|---|---|---|
| Ehepartner in Zugewinngemeinschaft, ein Kind | 1/2 | 1/4 |
| Ehepartner in Zugewinngemeinschaft, zwei Kinder | je 1/4 | je 1/8 |
| Ehepartner in Zugewinngemeinschaft, drei Kinder | je 1/6 | je 1/12 |
| kein Ehepartner, zwei Kinder | je 1/2 | je 1/4 |
Bei der Berechnung zählen auch die mit, die enterbt sind, ausgeschlagen haben oder erbunwürdig sind. Nur wer auf sein Erbe förmlich verzichtet hat, zählt nicht mit. Das hat eine Folge, die viele überrascht: Ein enterbtes Geschwisterkind verkleinert den Pflichtteil der anderen, weil es den Kuchen rechnerisch weiter teilt.
Einen Pflichtteil zu entziehen geht nur in vier Fällen, die das Gesetz abschließend aufzählt, unter anderem bei einem Verbrechen gegen den Erblasser oder einer böswillig verletzten Unterhaltspflicht. Das ist eine Konstellation für die Notarin oder den Anwalt, nicht für eine Formulierung am Küchentisch.
Auch beim enterbten Ehepartner wird es rechnerisch: Sein Pflichtteil bemisst sich nach dem nicht erhöhten Erbteil, daneben kann er den konkreten Zugewinnausgleich verlangen. Welcher Weg im Einzelfall zu mehr führt, hängt von Zahlen und Fristen ab. Das rechnet eine Fachanwältin für Erbrecht durch.
Welche Fristen laufen nach einem Todesfall?
Zwei Punkte, die zeitlich eng sind. Eine Erbschaft ausschlagen kann man nur binnen sechs Wochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem man vom Erbfall und vom Grund der Berufung weiß. Sechs Monate sind es, wenn der Verstorbene nur im Ausland gewohnt hat oder der Erbe sich im Ausland aufhält.
Der zweite Punkt betrifft mehrere Erben. Sie bilden eine Erbengemeinschaft, der Nachlass wird gemeinschaftliches Vermögen. Jeder Miterbe kann jederzeit verlangen, dass auseinandergesetzt wird — also dass geteilt wird. Für den Erbschein fällt beim Nachlassgericht eine Gebühr nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an, die sich nach dem Wert des Nachlasses richtet; die eidesstattliche Versicherung wird gesondert berechnet.
Häufige Fragen
Wer erbt, wenn kein Testament da ist und der Ehepartner noch lebt?
Der Ehepartner und die Kinder. In Zugewinngemeinschaft bekommt der Ehepartner die Hälfte, die Kinder teilen sich die andere Hälfte. Gibt es keine Kinder, erben Eltern oder Geschwister mit, und der Anteil des Ehepartners steigt auf drei Viertel.
Erben Kinder aus erster Ehe genauso viel?
Ja. Das Erbrecht fragt nach der Abstammung, nicht nach der Ehe. Alle Kinder des Verstorbenen erben zu gleichen Teilen. Zusätzlich haben Kinder aus einer früheren Ehe einen Anspruch auf Mittel für eine angemessene Ausbildung gegen den überlebenden Ehepartner, wenn sie das brauchen.
Erben Geschwister, wenn der Ehepartner noch lebt?
Möglich, wenn es keine Kinder gibt. Dann erbt der Ehepartner die Hälfte, in Zugewinngemeinschaft drei Viertel, und der Rest geht an die Eltern. Ist ein Elternteil verstorben, treten dessen Kinder an seine Stelle — also die Geschwister.
Wie hoch ist der Pflichtteil eines Kindes?
Die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, ausgezahlt in Geld. Bei einem Ehepartner in Zugewinngemeinschaft und zwei Kindern liegt der gesetzliche Erbteil je Kind bei einem Viertel, der Pflichtteil damit bei einem Achtel des Nachlasswerts.
Kann man den Pflichtteil ausschließen?
Nur in vier eng gefassten Fällen, die das Gesetz aufzählt. Ein Testament allein reicht dafür nicht; es führt zum Pflichtteil, nicht zu dessen Wegfall. Wer eine solche Lage prüfen lassen will, ist bei einer Fachanwältin für Erbrecht richtig.
Hinweis: Die Angaben dienen nur der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine Rechtsberatung.
Zuletzt geprüft am 24.09.2026
Gründer von gen50
Hi, ich bin Sven. Ich mache gen50 von der schönen Spree aus. Ich bin mittlerweile selbst auf dem Weg zur 50. Ich schreibe über alles, was mich interessiert: Reisen, guter Wein, Finanzen, mein Garten, KI und gesund bleiben. Viel Spaß beim Lesen. Wenn was ist, schreib mir.
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