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Arbeitslos vor der Rente: was mit 60, 61 und 63 gilt
Ab 58 gibt es bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld, wenn du mindestens vier Jahre versichert warst. Für die Rente ohne Abschlag nach 45 Jahren zählen diese Monate in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn aber nicht mit, außer der Arbeitgeber ist pleite oder hat ganz zugemacht. Bewerben musst du dich auch mit 63 weiter, in Rente zwingen kann dich die Arbeitsagentur nicht.
Von Sven Schultz Zuletzt geprüft am Grundlage: Sozialgesetzbuch III und VI, Sozialgesetzbuch II, Merkblätter und Weisungen der Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung, Bundesregierung
Auf einen Blick
Stimmt
- Ab 58 gibt es bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld
- Arbeitslosengeld zahlt Beiträge zur Rente
- Auch mit 63 muss man sich bewerben
Stimmt nicht
- Arbeitslosengeld vor der Rente zählt immer für die 45 Jahre
- Wer mit 63 kündigt, bekommt sofort Geld
- Die Arbeitsagentur kann in die Frührente schicken
- Arbeitslosengeld
- 60 Prozent vom Netto, mit Kind 67 Prozent
- Dauer ab 58
- bis zu 24 Monate
- Sperrzeit nach eigener Kündigung
- in der Regel 12 Wochen
- Rentenbeiträge
- auf 80 Prozent des früheren Bruttos
- Urlaub
- bis zu 21 Tage im Jahr mit Zustimmung
Wie lange gibt es Arbeitslosengeld mit 60, 61 oder 63?
Bis zu 24 Monate, wenn du 58 oder älter bist und in den letzten Jahren mindestens 48 Monate versichert gearbeitet hast. Mit 55 sind es bis zu 18 Monate, mit 50 bis zu 15. Das Arbeitslosengeld beträgt 60 Prozent deines letzten Nettos, mit Kind 67 Prozent.
Arbeitslosengeld und Altersrente gibt es nicht gleichzeitig. Sobald die Rente läuft, ruht das Arbeitslosengeld. Mit der Regelaltersgrenze endet es ganz.
Rente mit 63, arbeitslos mit 61: Zählt das für die 45 Jahre?
Für die Rente ohne Abschlag nach 45 Versicherungsjahren zählt Arbeitslosengeld grundsätzlich mit, nur nicht in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn. Die einzige Ausnahme: Der Arbeitgeber ist pleite oder hat den Betrieb ganz aufgegeben. Wer mit 61 arbeitslos wird und die 45 Jahre erst mit diesen Monaten erreichen würde, kommt so nicht an die Rente ohne Abschlag.
Wer die 45 Jahre schon vorher voll hat, verliert nach dem Gesetz nichts. Die Monate müssen dann nicht mehr mitzählen. Für die Rente nach 35 Jahren zählt das Arbeitslosengeld voll. Diese Rente gibt es ab 63, aber mit 0,3 Prozent Abschlag für jeden Monat vor der Altersgrenze, und zwar dauerhaft.
Die „Rente mit 63“ ohne Abschlag gibt es übrigens für keinen Jahrgang ab 1953 mehr. Für die Jahrgänge 1961 bis 1963 liegt die Grenze bei 64 und einigen Monaten, ab Jahrgang 1964 bei 65. Wie es bei dir aussieht, zeigt die Rentenauskunft. Die Rentenversicherung schickt sie auf Antrag.
Was passiert, wenn ich mit 63 selbst kündige?
Dann gibt es in der Regel eine Sperrzeit von zwölf Wochen. Zusätzlich wird der Anspruch um mindestens ein Viertel kürzer. Bei 24 Monaten fehlen also mindestens sechs Monate.
Ein Aufhebungsvertrag führt nicht zur Sperrzeit, wenn sonst eine betriebsbedingte Kündigung mit Frist gekommen wäre und die Abfindung höchstens ein halbes Monatsgehalt pro Jahr beträgt. Das Argument, man habe mit der Vorruhestands-Abfindung Nachteile für die Karriere vermieden, zählt laut Arbeitsagentur nicht. Endet der Job vor Ablauf der Kündigungsfrist und gibt es eine Abfindung, ruht das Arbeitslosengeld eine Zeit lang.
Und ganz praktisch: Arbeitsuchend melden musst du dich drei Monate vor dem Ende des Jobs. Sonst gibt es eine Woche Sperre.
Muss ich mich mit 63 noch bewerben?
Ja. Arbeitslosengeld gibt es nur, wenn du dich um Arbeit bemühst und für Vermittlung bereitstehst, auch mit 60 oder 63. Eine Ausnahme für Ältere gibt es nicht mehr. Wie viele Bewerbungen nötig sind, steht in der Vereinbarung mit der Arbeitsagentur. Wer die vereinbarten Bemühungen nicht nachweist, bekommt zwei Wochen Sperrzeit.
Kann mich die Arbeitsagentur in Rente schicken?
Nein. Wer Arbeitslosengeld bekommt, muss nicht vorzeitig in Rente gehen. Diese Pflicht gibt es nur in der Grundsicherung vom Jobcenter, und dort erst ab 63. Bis Ende 2026 gilt sie auch dort nicht. Und auch im Jobcenter muss niemand in Rente, solange noch Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht oder die Rente ohne Abschlag bald beginnt.
Was passiert mit meiner Rente, wenn ich arbeitslos bin?
Die Arbeitsagentur zahlt weiter Rentenbeiträge, aber nur auf 80 Prozent deines früheren Bruttos. Die Rente wächst in dieser Zeit also etwas langsamer. Die Grundsicherung vom Jobcenter zahlt gar keine Rentenbeiträge.
Darf ich als Arbeitsloser in Urlaub fahren?
Ja, bis zu 21 Tage im Jahr mit Arbeitslosengeld, aber nur, wenn die Arbeitsagentur vorher zugestimmt hat. Den Antrag stellst du frühestens eine Woche vorher. Wer länger als sechs Wochen weg ist, verliert für die ganze Reise das Arbeitslosengeld. Post muss ankommen, ein Nachsendeauftrag reicht nicht.
Häufige Fragen
Wie lange bekomme ich mit 60 Arbeitslosengeld?
Bis zu 24 Monate, wenn du mindestens 48 Monate versichert gearbeitet hast. Es beträgt 60 Prozent vom Netto, mit Kind 67 Prozent.
Zählt Arbeitslosengeld für die Rente nach 45 Jahren?
Ja, aber nicht in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn. Ausnahme: Pleite oder Schließung des Arbeitgebers.
Was passiert, wenn ich mit 63 kündige und mich arbeitslos melde?
In der Regel zwölf Wochen Sperrzeit, und der Anspruch wird um mindestens ein Viertel kürzer.
Muss ich mich als Arbeitsloser mit 63 noch bewerben?
Ja. Wie viele Bewerbungen nötig sind, steht in der Vereinbarung mit der Arbeitsagentur.
Muss ich mit Abschlag in Rente, wenn ich arbeitslos bin?
Mit Arbeitslosengeld nicht. In der Grundsicherung vom Jobcenter ist es ab 63 möglich, bis Ende 2026 aber ausgesetzt.
Hinweis: Die Angaben dienen nur der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine ärztliche, rechtliche, steuerliche oder sonstige fachliche Beratung.
Zuletzt geprüft am 02.10.2026
Gründer von gen50
Hi, ich bin Sven. Ich mache gen50 von der schönen Spree aus. Ich bin mittlerweile selbst auf dem Weg zur 50. Ich schreibe über alles, was mich interessiert: Reisen, guter Wein, Finanzen, mein Garten, KI und gesund bleiben. Viel Spaß beim Lesen. Wenn was ist, schreib mir.
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