Finanzen
Wann kann ich in Rente? Die Tabelle nach Jahrgang
Wer 1964 oder später geboren ist, erreicht die Regelaltersgrenze mit 67. Für die Jahrgänge davor liegt sie zwischen 65 und 66 Jahren und 10 Monaten. Mit 45 Beitragsjahren geht es zwei Jahre früher und ohne Abschlag, mit 35 Jahren ab 63 — dann mit 0,3 Prozent Abzug für jeden Monat. Die Tabellen unten zeigen jeden Jahrgang einzeln.
Von Sven Schultz Zuletzt geprüft am Grundlage: Sechstes Buch Sozialgesetzbuch in der Fassung vom Juli 2026, Deutsche Rentenversicherung
Auf einen Blick
Stimmt
- Die Rente nach 45 Jahren steht unverändert im Gesetz
- Bei ihr gibt es keinen Abschlag
- Mit 35 Jahren geht es ab 63, mit Abzug
- Schwerbehinderte Menschen gehen drei Jahre vor ihrer eigenen Altersgrenze
Stimmt nicht
- Die abschlagsfreie Rente ist abgeschafft
- Die Rente nach 45 Jahren lässt sich noch früher beginnen
- Der Abschlag fällt nach ein paar Jahren weg
- Regelaltersgrenze ab Jahrgang 1964
- 67 Jahre
- Rente nach 45 Jahren ab 1964
- 65 Jahre
- frühester Beginn mit 35 Jahren
- 63
- Abschlag
- 0,3 Prozent je Monat, dauerhaft
- Zuschlag beim Weiterarbeiten
- 0,5 Prozent je Monat
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Regelaltersrente ab 1. Dezember 2028
Der Rechner nennt keine Rentenhöhe und prüft nicht, ob 35 oder 45 Jahre erfüllt sind. Hinweis: Die Angaben dienen nur der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine Renten- oder Rechtsberatung. Was für dich gilt, steht in deiner Rentenauskunft.So wird gerechnet: Die Altersgrenze deines Jahrgangs aus dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch, ab dem Tag vor deinem Geburtstag gezählt. Die Rente beginnt am Ersten des Monats danach. Der Abschlag ist 0,3 Prozent je Monat vor der Regelaltersgrenze.
Wann kann ich in Rente gehen — mein Jahrgang?
Das Geburtsjahr entscheidet, nicht das Gefühl. Im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch steht für jeden Jahrgang eine eigene Altersgrenze. Die Tabelle unten stellt die drei Wege nebeneinander: die Regelaltersrente, die Rente nach 45 Beitragsjahren und die Rente nach 35 Jahren, die früher beginnen kann und dafür dauerhaft weniger zahlt.
| Geburtsjahr | Regelaltersrente | Rente nach 45 Jahren, ohne Abschlag | Rente nach 35 Jahren, frühestens | maximaler Abschlag bei 63 |
|---|---|---|---|---|
| vor 1947 | 65 + 0 | 63 + 0 | – | – |
| 1947 | 65 + 1 | 63 + 0 | – | – |
| 1948 | 65 + 2 | 63 + 0 | – | – |
| 1949 | 65 + 3 | 63 + 0 | – | – |
| 1950 | 65 + 4 | 63 + 0 | 63 | 8,4 % |
| 1951 | 65 + 5 | 63 + 0 | 63 | 8,7 % |
| 1952 | 65 + 6 | 63 + 0 | 63 | 9,0 % |
| 1953 | 65 + 7 | 63 + 2 | 63 | 9,3 % |
| 1954 | 65 + 8 | 63 + 4 | 63 | 9,6 % |
| 1955 | 65 + 9 | 63 + 6 | 63 | 9,9 % |
| 1956 | 65 + 10 | 63 + 8 | 63 | 10,2 % |
| 1957 | 65 + 11 | 63 + 10 | 63 | 10,5 % |
| 1958 | 66 + 0 | 64 + 0 | 63 | 10,8 % |
| 1959 | 66 + 2 | 64 + 2 | 63 | 11,4 % |
| 1960 | 66 + 4 | 64 + 4 | 63 | 12,0 % |
| 1961 | 66 + 6 | 64 + 6 | 63 | 12,6 % |
| 1962 | 66 + 8 | 64 + 8 | 63 | 13,2 % |
| 1963 | 66 + 10 | 64 + 10 | 63 | 13,8 % |
| 1964 und später | 67 + 0 | 65 + 0 | 63 | 14,4 % |
Gelesen wird die Tabelle so: „66 + 4“ heißt 66 Jahre und 4 Monate. Die Altersgrenzen stehen im Gesetzestext. Die letzte Spalte ist daraus gerechnet — Monate mal 0,3 Prozent —, sie ist keine amtlich veröffentlichte Tabelle. Beim Jahrgang 1949 ist die Regelaltersgrenze zusätzlich nach Geburtsmonaten gestaffelt: Januar 65 + 1, Februar 65 + 2, März bis Dezember 65 + 3. Für die Rente nach 35 Jahren ist die abschlagsfreie Grenze dieselbe wie bei der Regelaltersrente.
Was gilt bei der Rente nach 45 Jahren?
Sie wurde nicht abgeschafft. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte steht unverändert im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch, in der Fassung vom Juli 2026. Wer 45 Jahre auf dem Konto hat, geht zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze und bekommt die volle Rente. Für Jahrgang 1964 und später ist das mit 65.
Ein Punkt wird oft falsch dargestellt: Diese Rente kennt keinen früheren Start. Die Altersgrenze in der Tabelle ist zugleich der erste mögliche Tag. Wer früher aufhören will, landet zwangsläufig bei der Rente nach 35 Jahren — und damit beim Abschlag. Dafür gilt umgekehrt: Wer zum genannten Termin beginnt, zahlt nichts drauf. Der Zugangsfaktor bleibt bei 1,0.
Welche Zeiten zählen auf die 45 Jahre?
Nicht alles, was nach Arbeit aussieht. Auf die Wartezeit von 45 Jahren zählen Pflichtbeiträge aus Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit, Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung und Pflege, Zeiten mit Krankengeld oder Übergangsgeld, soweit dafür Beiträge liefen, und freiwillige Beiträge, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge daneben stehen.
Zwei Einschränkungen stehen ausdrücklich im Gesetz. Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählt nicht mit — es sei denn, der Betrieb ging insolvent oder wurde ganz aufgegeben. Und Zeiten aus Versorgungsausgleich oder Rentensplitting bleiben außen vor. Bei den 35 Jahren ist das anders: Dort werden alle Kalendermonate mit rentenrechtlichen Zeiten angerechnet, die Hürde ist also deutlich niedriger.
Wie viel Abzug habe ich, wenn ich früher gehe?
0,3 Prozent für jeden Monat, den die Rente vor der Altersgrenze beginnt. Zwölf Monate früher sind damit 3,6 Prozent, drei Jahre früher 10,8 Prozent. Der Abzug trifft nicht nur die ersten Jahre: Er bleibt für die gesamte Laufzeit der Rente bestehen, auch nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze. Im Gesetz heißt das, der einmal festgelegte Zugangsfaktor bleibt maßgebend.
Umgekehrt gilt ein Zuschlag. Wer die Wartezeit erfüllt hat und trotzdem weiterarbeitet, statt die Rente zu nehmen, bekommt 0,5 Prozent mehr für jeden Monat — 6,0 Prozent im Jahr, gerechnet aus dem Monatswert. Beides steht in derselben Vorschrift, und nur eine der beiden Zahlen schafft es üblicherweise in die Schlagzeilen.
Wann können schwerbehinderte Menschen in Rente gehen?
Drei Jahre vor ihrer eigenen Altersgrenze — und die liegt ohnehin niedriger. Voraussetzung sind 35 Jahre Wartezeit und die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50, und zwar zum Beginn der Rente.
| Geburtsjahr | ohne Abschlag ab | vorzeitig möglich ab | maximaler Abschlag |
|---|---|---|---|
| vor 1952 | 63 + 0 | 60 + 0 | 10,8 % |
| 1952 (Januar) | 63 + 1 | 60 + 1 | 10,8 % |
| 1952 (Februar) | 63 + 2 | 60 + 2 | 10,8 % |
| 1952 (März) | 63 + 3 | 60 + 3 | 10,8 % |
| 1952 (April) | 63 + 4 | 60 + 4 | 10,8 % |
| 1952 (Mai) | 63 + 5 | 60 + 5 | 10,8 % |
| 1952 (Juni bis Dezember) | 63 + 6 | 60 + 6 | 10,8 % |
| 1953 | 63 + 7 | 60 + 7 | 10,8 % |
| 1954 | 63 + 8 | 60 + 8 | 10,8 % |
| 1955 | 63 + 9 | 60 + 9 | 10,8 % |
| 1956 | 63 + 10 | 60 + 10 | 10,8 % |
| 1957 | 63 + 11 | 60 + 11 | 10,8 % |
| 1958 | 64 + 0 | 61 + 0 | 10,8 % |
| 1959 | 64 + 2 | 61 + 2 | 10,8 % |
| 1960 | 64 + 4 | 61 + 4 | 10,8 % |
| 1961 | 64 + 6 | 61 + 6 | 10,8 % |
| 1962 | 64 + 8 | 61 + 8 | 10,8 % |
| 1963 | 64 + 10 | 61 + 10 | 10,8 % |
| 1964 und später | 65 + 0 | 62 + 0 | 10,8 % |
Der Abstand zwischen beiden Spalten ist in jedem Jahrgang derselbe: 36 Monate. Daraus ergeben sich die 10,8 Prozent, gerechnet aus dem Monatswert von 0,3 Prozent.
Wird die abschlagsfreie Rente abgeschafft?
Im geltenden Recht nicht. Die Vorschriften zur Rente nach 45 Jahren stehen unverändert im Gesetz, Stand 24. Juli 2026. Auch an den übrigen Altersgrenzen hat sich 2026 nichts geändert. Was in Talkshows verhandelt wird, ist Politik und kein Paragraf — auf dieser Seite steht, was heute gilt.
Gibt es Ausnahmen von den angehobenen Grenzen?
Zwei, und sie sind eng. Die Regelaltersgrenze wird nicht angehoben für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1955 geboren sind und vor dem 1. Januar 2007 Altersteilzeitarbeit vereinbart haben. Dasselbe gilt für Menschen, die Anpassungsgeld für entlassene Beschäftigte des Bergbaus bezogen haben. Bei der Rente für schwerbehinderte Menschen greift die Ausnahme nur, wenn die Schwerbehinderung am 1. Januar 2007 bereits anerkannt war.
Was ändert sich 2026 an der Rentenhöhe?
Zum 1. Juli 2026 sind die Renten um 4,24 Prozent gestiegen. Der aktuelle Rentenwert je Entgeltpunkt kletterte damit von 40,79 auf 42,52 Euro. Rund 21 Millionen Menschen bekamen zwischen Mitte Juni und Ende Juli ihre Anpassungsmitteilung. An den Altersgrenzen ändert die Erhöhung nichts — an der Steuer schon, dazu steht mehr auf unserer Seite zur Steuererklärung.
Häufige Fragen
Gibt es die Rente mit 63 noch?
Ja, aber nur mit Abschlag und nur mit 35 Versicherungsjahren. Ohne Abschlag mit 63 ging es nur für Jahrgänge bis 1952. Für alle ab 1964 beginnt die Rente nach 45 Jahren mit 65, ohne Abschlag. Mit 35 Jahren ist 63 weiter möglich, dann mit bis zu 14,4 Prozent weniger Rente, dauerhaft.
Kann ich mit 63 in Rente gehen, wenn ich 45 Jahre gearbeitet habe?
Nur, wenn du vor 1953 geboren bist. Ab Jahrgang 1953 steigt diese Altersgrenze an, für Jahrgang 1964 und später liegt sie bei 65 Jahren. Einen früheren Beginn sieht diese Rentenart nicht vor. Wer trotzdem mit 63 aufhören möchte, nutzt die Rente nach 35 Jahren und nimmt den Abschlag in Kauf.
Wie viel Abzüge habe ich bei Jahrgang 1963?
Bis zu 13,8 Prozent. Die abschlagsfreie Grenze liegt bei 66 Jahren und 10 Monaten, der früheste Beginn bei 63. Das sind 46 Monate zu je 0,3 Prozent. Wer später als 63 startet, kommt entsprechend niedriger heraus: jeder Monat, den du dranhängst, sind 0,3 Prozentpunkte weniger Abzug.
Bleibt der Abschlag für immer?
Ja. Der Abzug wird beim Rentenbeginn festgelegt und gilt für die gesamte Laufzeit der Rente. Er verschwindet auch dann nicht, wenn du später die Regelaltersgrenze erreichst.
Zählt Arbeitslosigkeit auf die 45 Jahre?
Teilweise. Zeiten mit Arbeitslosengeld zählen grundsätzlich mit, in den letzten zwei Jahren vor dem Rentenbeginn aber nicht. Die Ausnahme: Der Bezug beruht auf einer Insolvenz oder auf der vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers. Arbeitslosengeld II zählt nicht.
Was bringt es, länger zu arbeiten?
0,5 Prozent mehr Rente für jeden Monat nach der Regelaltersgrenze, in dem du die Rente nicht in Anspruch nimmst, obwohl du könntest. Dazu kommen die Entgeltpunkte aus den Beiträgen, die in dieser Zeit weiterlaufen.
Zuletzt geprüft am 29.09.2026
Gründer von gen50
Hi, ich bin Sven. Ich mache gen50 von der schönen Spree aus. Ich bin mittlerweile selbst auf dem Weg zur 50. Ich schreibe über alles, was mich interessiert: Reisen, guter Wein, Finanzen, mein Garten, KI und gesund bleiben. Viel Spaß beim Lesen. Wenn was ist, schreib mir.
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