Finanzen
Schenkung an Kinder zu Lebzeiten: Freibeträge und Fristen
Jedes Kind kann von jedem Elternteil 400.000 Euro steuerfrei erhalten. Mehrere Zuwendungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet; was länger zurückliegt, fällt aus der Rechnung heraus. Daneben laufen zwei weitere Zehnjahresfristen, die nichts mit der Steuer zu tun haben: eine beim Pflichtteil der Geschwister, eine bei der Rückforderung im Pflegefall.
Von Sven Schultz Zuletzt geprüft am Grundlage: Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, Sozialgesetzbuch zur Sozialhilfe
Auf einen Blick
Stimmt
- Der Freibetrag gilt je Kind und je Elternteil
- Für Schenkungen gibt es im Gesetz keine Betragsgrenze, ab der gemeldet werden muss
- Eine notariell beurkundete Schenkung muss nicht gesondert angezeigt werden
Stimmt nicht
- Unter einer bestimmten Summe erfährt das Finanzamt nichts
- Nach zehn Jahren ist jede Schenkung in jeder Hinsicht erledigt
- Freibetrag
- Kind 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro, Ehepartner 500.000 Euro
- Anzeige beim Finanzamt
- binnen drei Monaten
- Steuersatz in Steuerklasse I
- ab 7 Prozent
Wie hoch sind die Freibeträge bei einer Schenkung?
Die Freibeträge stehen im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz und hängen allein am Verwandtschaftsgrad. Sie gelten pro Person: Schenken beide Elternteile, steht jedem Kind der Betrag zweimal zu.
| Wer bekommt | Freibetrag |
|---|---|
| Ehepartner, eingetragene Lebenspartner | 500.000 € |
| Kinder und Stiefkinder; Kinder verstorbener Kinder | 400.000 € |
| Enkel, solange deren Eltern leben | 200.000 € |
| übrige Personen der Steuerklasse I, etwa Urenkel | 100.000 € |
| Steuerklasse II, etwa Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder | 20.000 € |
| Steuerklasse III, alle übrigen | 20.000 € |
Eine Feinheit steckt in der Steuerklasse. Eltern und Großeltern gehören nur dann zur günstigen Klasse I, wenn sie erben. Schenkt ein Kind seinen Eltern etwas zu Lebzeiten, gilt Klasse II — mit 20.000 Euro Freibetrag statt 100.000.
Liegt der Wert über dem Freibetrag, wird nur der Überschuss besteuert. Der Satz beginnt in Klasse I bei 7 Prozent und steigt mit dem Wert.
| Wert bis einschließlich | Klasse I | Klasse II | Klasse III |
|---|---|---|---|
| 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
| 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
| 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
| 6.000.000 € | 19 % | 30 % | 30 % |
Der Satz gilt auf den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, nicht stufenweise wie bei der Einkommensteuer. Damit ein Euro über der Grenze nicht unverhältnismäßig teuer wird, gibt es eine Härtefallregelung: Der Mehrbetrag gegenüber der vorigen Wertgrenze wird nur insoweit erhoben, wie er aus dem Betrag oberhalb der Grenze gedeckt werden kann.
Was bedeutet die Zehnjahresfrist im Steuerrecht?
Mehrere Zuwendungen von derselben Person an dieselbe Person werden innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet. Die früheren Erwerbe fließen mit ihrem damaligen Wert in die Rechnung ein, die darauf entfallende Steuer wird abgezogen. Liegt eine Schenkung mehr als zehn Jahre zurück, fällt sie aus der Zusammenrechnung heraus — der Freibetrag steht dann praktisch wieder in voller Höhe zur Verfügung. Im Gesetz steht dieser Satz so nicht; er folgt aus der Zusammenrechnung und dem Freibetrag.
Die Frist rechnet von Erwerb zu Erwerb rückwärts, nicht ab einem Kalenderjahr. Entscheidend ist der Tag der Zuwendung, nicht der Jahreswechsel.
Muss eine Schenkung dem Finanzamt gemeldet werden?
Ja, und zwar binnen drei Monaten, nachdem man davon Kenntnis hat. Anzeigepflichtig sind beide Seiten: der Beschenkte und der Schenker.
Eine Betragsgrenze kennt das Gesetz nicht. Die häufige Suche nach dem Betrag, ab dem gemeldet werden muss, läuft deshalb ins Leere: Der Freibetrag wirkt auf die Steuer, nicht auf die Anzeigepflicht. Was in der Anzeige stehen soll, ist im Gesetz aufgezählt — Namen, Steuer-Identifikationsnummer, Zeitpunkt, Gegenstand und Wert, Rechtsgrund, Verwandtschaftsverhältnis und frühere Zuwendungen nach Art, Wert und Zeitpunkt.
Eine Ausnahme gibt es: Ist die Schenkung notariell oder gerichtlich beurkundet, braucht es keine eigene Anzeige. Banken, Versicherer und Notare haben zusätzlich eigene Anzeigepflichten. Was die Notarin beim Verschenken eines Hauses kostet, rechnet der Rechner auf der Seite Haus an die Kinder überschreiben: Was dabei zählt.
Welche Frist gilt für den Pflichtteil der Geschwister?
Hier läuft eine zweite Zehnjahresfrist, und sie funktioniert anders als die steuerliche. Wer zu Lebzeiten verschenkt, verkleinert den Nachlass — und damit den Pflichtteil derer, die später leer ausgehen. Das Bürgerliche Gesetzbuch gleicht das aus: Der Pflichtteilsberechtigte kann verlangen, dass die Schenkung dem Nachlass hinzugerechnet wird.
Diese Hinzurechnung schmilzt ab. Im ersten Jahr vor dem Erbfall zählt die Schenkung voll, danach jedes weitere Jahr um ein Zehntel weniger. Nach zehn Jahren bleibt sie unberücksichtigt. Das gilt nicht, wenn sich die Eltern einen Nießbrauch vorbehalten: Dann beginnt die Frist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gar nicht erst. Bei einem Wohnrecht läuft sie in der Regel.
| Jahre zwischen Schenkung und Tod | noch mitgerechnet |
|---|---|
| unter 1 | 100 % |
| 1 bis unter 2 | 90 % |
| 2 bis unter 3 | 80 % |
| 3 bis unter 4 | 70 % |
| 4 bis unter 5 | 60 % |
| 5 bis unter 6 | 50 % |
| 6 bis unter 7 | 40 % |
| 7 bis unter 8 | 30 % |
| 8 bis unter 9 | 20 % |
| 9 bis unter 10 | 10 % |
| ab 10 | 0 % |
Die Prozentwerte stehen nicht als Tabelle im Gesetz. Sie sind die Umrechnung der Formel „jedes Jahr ein Zehntel weniger“.
Drei Punkte dazu, die oft durcheinandergehen. Unter Eheleuten beginnt die Frist erst mit der Auflösung der Ehe — solange die Ehe besteht, schmilzt nichts ab. Bei der Bewertung gilt für Häuser der Wert zum Zeitpunkt des Erbfalls, höchstens aber der Wert zur Zeit der Schenkung. Und wer selbst beschenkt wurde und zugleich pflichtteilsberechtigt ist, muss sich das Geschenk anrechnen lassen.
Was passiert bei Pflegebedürftigkeit mit dem Verschenkten?
Wer verschenkt hat und später seinen angemessenen Unterhalt nicht mehr bestreiten kann, darf das Geschenk zurückfordern — nach den Regeln über ungerechtfertigte Bereicherung. Der Beschenkte kann die Herausgabe abwenden, indem er den für den Unterhalt nötigen Betrag zahlt. Kommen Heim- oder Pflegekosten auf die Sozialhilfe zu, kann der Sozialhilfeträger diesen Anspruch durch schriftliche Anzeige auf sich überleiten, bis zur Höhe seiner Aufwendungen.
Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn seit der Leistung des geschenkten Gegenstands zehn Jahre verstrichen sind, bevor die Bedürftigkeit eintritt. Ebenso, wenn der Schenker die Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Und er entfällt, soweit der Beschenkte das Geschenk nicht herausgeben kann, ohne seinen eigenen angemessenen Unterhalt oder eigene Unterhaltspflichten zu gefährden.
Davon zu trennen ist der Elternunterhalt. Dort bleiben Ansprüche gegen Kinder unberücksichtigt, solange deren jährliches Gesamteinkommen nicht über 100.000 Euro liegt; das Gesetz vermutet sogar, dass die Grenze nicht überschritten ist. Diese Grenze gilt für den Unterhalt — nicht für die Rückforderung eines Geschenks. Das sind zwei verschiedene Wege.
Was aus einer Schenkung im Pflegefall wird, hängt am Zeitpunkt, am Gegenstand und an der Formulierung der Übertragung. Was im Einzelfall gilt, hängt an Zeitpunkt, Gegenstand und Formulierung der Übertragung. Das prüft eine Notarin oder ein Fachanwalt.
Häufige Fragen
Wie viel darf ich meinem Kind steuerfrei schenken?
400.000 Euro je Kind und je Elternteil. Ein Ehepaar kann einem Kind damit zusammen 800.000 Euro zuwenden, ohne dass Schenkungsteuer anfällt. Für Enkel liegt der Betrag bei 200.000 Euro, solange deren Eltern leben.
Ab welchem Betrag muss eine Schenkung dem Finanzamt gemeldet werden?
Im Gesetz steht keine Grenze. Anzuzeigen ist jeder Erwerb, der der Schenkungsteuer unterliegt, binnen drei Monaten — vom Beschenkten und vom Schenker. Nur bei notarieller oder gerichtlicher Beurkundung entfällt die eigene Anzeige.
Lebt der Freibetrag nach zehn Jahren wieder auf?
Praktisch ja. Zuwendungen derselben Person werden nur zusammengerechnet, wenn zwischen ihnen weniger als zehn Jahre liegen. Ältere Schenkungen fallen aus der Rechnung, der Freibetrag steht wieder zur Verfügung. Einen Satz dieses Wortlauts enthält das Gesetz nicht, es ist die Folge der Zusammenrechnung.
Zählt eine Schenkung nach zehn Jahren beim Pflichtteil noch mit?
In der Regel nein. Hat sich der Schenker einen Nießbrauch vorbehalten, beginnt die Frist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gar nicht erst. Die Hinzurechnung schmilzt jährlich um ein Zehntel ab und ist nach zehn Jahren bei null. Unter Eheleuten beginnt diese Frist allerdings erst mit dem Ende der Ehe.
Kann das Sozialamt eine Schenkung zurückfordern?
Es kann den Rückforderungsanspruch des Schenkers auf sich überleiten, wenn dieser bedürftig wird. Ausgeschlossen ist das, wenn bei Eintritt der Bedürftigkeit seit der Schenkung zehn Jahre vergangen sind. Nicht erfasst wird, was der Beschenkte für seinen eigenen angemessenen Unterhalt braucht.
Hinweis: Die Angaben dienen nur der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
Zuletzt geprüft am 24.09.2026
Gründer von gen50
Hi, ich bin Sven. Ich mache gen50 von der schönen Spree aus. Ich bin mittlerweile selbst auf dem Weg zur 50. Ich schreibe über alles, was mich interessiert: Reisen, guter Wein, Finanzen, mein Garten, KI und gesund bleiben. Viel Spaß beim Lesen. Wenn was ist, schreib mir.
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