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Finanzen

Was Rentner von der Steuer absetzen können

Die größten Posten sind die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, sie sind in voller Höhe Sonderausgaben. Dazu kommen 20 Prozent der Arbeitskosten für Handwerker und Haushaltshilfe, bis zu 1.200 beziehungsweise 4.000 Euro Steuerermäßigung im Jahr, Krankheits- und Pflegekosten oberhalb der zumutbaren Belastung, der Behindertenpauschbetrag ab Grad 20 und Spenden bis 20 Prozent der Einkünfte. Die Tabelle unten zeigt alle Beträge für 2026.

Von Sven Schultz Zuletzt geprüft am Grundlage: Einkommensteuergesetz, Deutsche Rentenversicherung

Auf einen Blick

Stimmt

  • Der Behindertenpauschbetrag beginnt schon bei Grad 20
  • Handwerkerkosten senken die Steuer direkt, nicht nur das Einkommen
  • Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung sind der Höhe nach nicht gedeckelt

Stimmt nicht

  • Der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro deckt die Krankenkassenbeiträge ab
  • Barzahlung beim Handwerker zählt auch
  • Der Altersentlastungsbetrag gilt für die gesetzliche Rente
Werbungskosten-Pauschbetrag
102 Euro
Handwerkerleistungen
bis 1.200 Euro Ermäßigung
haushaltsnahe Dienstleistungen
bis 4.000 Euro
Behindertenpauschbetrag
384 bis 2.840 Euro, hilflos oder blind 7.400 Euro
Pflege-Pauschbetrag
600 bis 1.800 Euro

Was kann ich als Rentner von der Steuer absetzen?

Die Übersicht in einer Tabelle. Zwei Dinge sind dabei verschieden: Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen mindern das zu versteuernde Einkommen. Die Steuerermäßigung nach § 35a Einkommensteuergesetz wird dagegen direkt von der Steuerschuld abgezogen — jeder Euro dort wirkt stärker.

Die Posten mit Beträgen, Stand 2026
PostenHöheArt
Beiträge zur Basis-Krankenversicherungin voller Höhe, beim Anspruch auf Krankengeld gekürzt um 4 ProzentSonderausgaben
Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherungin voller HöheSonderausgaben
Werbungskosten-Pauschbetrag für Renten102 Euro, ohne NachweisPauschbetrag
Pauschbetrag für Versorgungsbezüge (Pension, Betriebsrente)102 EuroPauschbetrag
Arbeitnehmer-Pauschbetrag, wenn neben der Rente gearbeitet wird1.230 EuroPauschbetrag
Sonderausgaben-Pauschbetrag36 Euro, Ehepaare 72 EuroPauschbetrag
Handwerkerleistungen20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 EuroSteuerermäßigung
Haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflege und Betreuung, Heim-Dienstleistungen20 % der Aufwendungen, höchstens 4.000 EuroSteuerermäßigung
Minijob im eigenen Haushalt20 %, höchstens 510 EuroSteuerermäßigung
Krankheits- und Pflegekostender Teil oberhalb der zumutbaren Belastungaußergewöhnliche Belastung
Behindertenpauschbetrag384 bis 2.840 Euro je nach Grad, hilflos, blind oder taubblind 7.400 EuroPauschbetrag
Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale900 oder 4.500 Euroaußergewöhnliche Belastung
Pflege-Pauschbetrag für pflegende Angehörige600 bis 1.800 EuroPauschbetrag
Hinterbliebenen-Pauschbetrag370 Euro auf AntragPauschbetrag
Spenden und Mitgliedsbeiträgebis 20 % des Gesamtbetrags der EinkünfteSonderausgaben
Altersentlastungsbetrag, nicht für die gesetzliche Rente12,8 % der Einkünfte, höchstens 608 Euro (Jahrgangssatz 2026)Freibetrag

Was ändert sich 2027?

Für 2027 ist einiges geplant, aber noch nicht beschlossen. Stand 30. September 2026:

  • Geplant: Für Handwerker gibt es nur noch 15 statt 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 900 statt 1.200 Euro.
  • Geplant: Haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflege und Betreuung bleiben bei 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro.
  • Geplant: Für eine Hilfe im Minijob steigt die Pauschsteuer von 2 auf 5 Prozent. Die Steuerermäßigung von höchstens 510 Euro bleibt.
  • Sicher: Wer 2026 den 64. Geburtstag hatte, bekommt ab 2027 einen Altersentlastungsbetrag von 12,4 Prozent, höchstens 589 Euro.
  • Noch offen: den durchschnittlichen Zusatzbeitrag der Krankenkassen für 2027 gibt das Gesundheitsministerium bis 1. November 2026 bekannt.

Die Tabelle oben stellen wir um, sobald die Beschlüsse vorliegen, voraussichtlich im Dezember.

Was bringen Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen?

Sie senken die Steuer unmittelbar. Für Handwerker im eigenen Haushalt zieht das Finanzamt 20 Prozent der Arbeitskosten von der Steuerschuld ab, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Für haushaltsnahe Dienstleistungen — Putzhilfe, Gartenpflege, Betreuung, auch der Dienstleistungsanteil in einer Heimrechnung — sind es ebenfalls 20 Prozent, hier bis 4.000 Euro. Ein Minijob im eigenen Haushalt läuft separat, mit höchstens 510 Euro.

An den Bedingungen scheitert es öfter als an den Beträgen. Nur Arbeitskosten zählen, Material bleibt außen vor. Es muss eine Rechnung geben, und bezahlt wird auf das Konto des Handwerkers — Bargeld erkennt das Finanzamt nicht an, auch nicht mit Quittung. Was schon als Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung abgezogen wurde, zählt hier nicht noch einmal. Und wenn zwei Alleinstehende zusammen in einem Haushalt leben, gibt es die Höchstbeträge insgesamt nur einmal.

Wie funktioniert das mit den Krankheitskosten?

Sie wirken erst oberhalb der zumutbaren Belastung. Zahnersatz, Brille, Zuzahlungen, Hörgerät: All das sind außergewöhnliche Belastungen, abziehbar aber nur mit dem Teil, der die eigene Grenze übersteigt. Diese Grenze hängt am Gesamtbetrag der Einkünfte und am Familienstand.

Zumutbare Belastung in Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte
Fallbis 15.340 € über 15.340 bis 51.130 €über 51.130 €
ohne Kinder, einzeln veranlagt5 %6 %7 %
ohne Kinder, Splitting4 %5 %6 %
ein oder zwei Kinder2 %3 %4 %
drei oder mehr Kinder1 %1 %2 %

Die Staffel wird seit 2017 stufenweise gerechnet: Der höhere Satz trifft nur den Teil der Einkünfte, der über der jeweiligen Grenze liegt. Kosten für Diätverpflegung sind ausdrücklich nicht abziehbar. Weil es sich lohnt, alle Rechnungen eines Jahres zusammenzulegen, sammeln viele die Belege über das Jahr in einem Umschlag — das Finanzamt rechnet pro Kalenderjahr.

Ab welchem Grad der Behinderung gibt es einen Pauschbetrag?

Ab Grad 20. Der Pauschbetrag tritt an die Stelle eines Einzelnachweises für Pflege, Hilfe im Alltag und erhöhten Wäschebedarf. Die Wahl zwischen Pauschbetrag und Einzelnachweis gilt für ein Jahr jeweils einheitlich.

Behindertenpauschbetrag nach Grad der Behinderung
Grad der Behinderung von mindestensPauschbetrag im Jahr
20384 Euro
30620 Euro
40860 Euro
501.140 Euro
601.440 Euro
701.780 Euro
802.120 Euro
902.460 Euro
1002.840 Euro
hilflos, blind oder taubblind7.400 Euro statt des Betrags oben

Dazu kommt die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale: 900 Euro ab Grad 80 oder ab Grad 70 mit Merkzeichen „G“, und 4.500 Euro bei den Merkzeichen „aG“, „Bl“, „TBl“ oder „H“. Weitere behinderungsbedingte Fahrtkosten lassen sich daneben nicht ansetzen; die Pauschale selbst wird in die zumutbare Belastung einbezogen.

Was gibt es für pflegende Angehörige?

Den Pflege-Pauschbetrag, gestaffelt nach Pflegegrad. Bedingung: Die Pflege wird persönlich in der eigenen Wohnung oder in der Wohnung der gepflegten Person geleistet, und es fließen dafür keine Einnahmen. Die Steuer-Identifikationsnummer der gepflegten Person gehört in die Erklärung. Pflegen mehrere Personen, wird der Betrag geteilt.

Pflege-Pauschbetrag
PflegegradPauschbetrag im Jahr
2600 Euro
31.100 Euro
4 oder 51.800 Euro
gepflegte Person gilt als hilflos1.800 Euro

Ende 2026 wird diese Vorschrift überprüft, so steht es im Gesetz selbst. Hier kann sich also etwas bewegen.

Welche Versicherungen kann ich absetzen?

Die Basisabsicherung, und die ohne Deckel. Beiträge zur Krankenversicherung, soweit sie das Grundniveau abdecken, und Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung sind Sonderausgaben in voller Höhe. Enthält der Krankenversicherungsbeitrag einen Anspruch auf Krankengeld, wird er um 4 Prozent gekürzt.

Weit verbreitet ist ein Irrtum: Der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro decke die Krankenkassenbeiträge ab. Das stimmt nicht — die Beiträge stehen zusätzlich daneben. Zusatzversicherungen, Haftpflicht, Unfall- und Risikolebensversicherung fallen dagegen in einen anderen Topf mit einem Höchstbetrag von 2.800 beziehungsweise 1.900 Euro. Ist dieser Betrag durch die Basisbeiträge bereits ausgeschöpft, wirken sie sich nicht mehr aus. Bei wem das der Fall ist, hängt an der Höhe der eigenen Beiträge.

Zum Vergleich: 2026 liegt der allgemeine Beitragssatz in der Krankenversicherung bei 14,6 Prozent, der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 2,9 Prozent, die Pflegeversicherung bei 3,6 Prozent und bei Kinderlosen 4,2 Prozent. Bei einer Rente trägt die Rentenversicherung die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags einschließlich Zusatzbeitrag, den Pflegebeitrag zahlt der Rentner allein.

Wie wirken Spenden?

Bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte sind als Sonderausgaben abziehbar. Was darüber liegt, geht nicht verloren, sondern wird in die folgenden Jahre vorgetragen. Für Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung gibt es zusätzlich bis zu einer Million Euro über zehn Jahre, bei Ehepaaren zwei Millionen, und das nur einmal im Zehnjahreszeitraum. Parteispenden zählen als Sonderausgaben bis 3.300 Euro, bei Zusammenveranlagung bis 6.600 Euro.

Was ist der Altersentlastungsbetrag?

Ein Freibetrag für alle, die vor Beginn des Steuerjahres das 64. Lebensjahr vollendet hatten. Für die gesetzliche Rente gilt er ausdrücklich nicht, auch nicht für Pensionen — er greift bei Arbeitslohn, Mieteinnahmen, Zinsen und ähnlichen Einkünften. Maßgeblich ist das Kalenderjahr nach dem 64. Geburtstag, der Satz bleibt danach dauerhaft gleich. Für 2026 sind das 12,8 Prozent der Einkünfte, höchstens 608 Euro; für 2025 waren es 13,2 Prozent und 627 Euro. Jedes Jahr sinkt der Satz um 0,4 Punkte, bis er 2058 bei null liegt.

Häufige Fragen

Kann ich als Rentner meine Miete absetzen?

Die Miete selbst steht nicht im Katalog des Einkommensteuergesetzes. Was zählt, sind die Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen — etwa Treppenhausreinigung, Gartenpflege oder Hausmeisterdienst, wenn sie in der Abrechnung getrennt ausgewiesen sind. Dafür gelten 20 Prozent und die Höchstbeträge von 4.000 und 1.200 Euro.

Zählt eine neue Brille?

Als Krankheitskosten ja, aber nur mit dem Teil, der über der zumutbaren Belastung liegt. Bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 20.000 Euro und Splitting sind das 5 Prozent, also 1.000 Euro, die zuerst selbst zu tragen sind. Das Finanzamt rechnet je Kalenderjahr. Kosten, die in verschiedene Jahre fallen, werden deshalb getrennt geprüft.

Muss ich für den Behindertenpauschbetrag Belege sammeln?

Nein. Der Pauschbetrag ersetzt den Einzelnachweis für Pflege, Hilfe im Alltag und Wäsche. Erforderlich ist der Nachweis des Grades der Behinderung. Wer höhere Kosten hat, kann statt des Pauschbetrags die tatsächlichen Aufwendungen ansetzen — das gilt dann einheitlich für das ganze Jahr.

Warum werden meine Zusatzversicherungen nicht berücksichtigt?

Weil sie in denselben Höchstbetrag fallen wie die sonstigen Vorsorgeaufwendungen, und der ist durch die Basis-Kranken- und Pflegebeiträge oft schon ausgeschöpft. Die Basisbeiträge selbst bleiben dabei ungekürzt abziehbar.

Wie rechne ich Handwerkerkosten richtig?

Aus der Rechnung nur die Arbeitskosten nehmen, Fahrt- und Maschinenkosten zählen mit, Material nicht. Davon 20 Prozent, gedeckelt auf 1.200 Euro im Jahr. Die Rechnung muss per Überweisung bezahlt sein. Der Höchstbetrag von 1.200 Euro gilt je Kalenderjahr. Maßgeblich ist das Jahr, in dem bezahlt wurde.

Hinweis: Die Angaben dienen nur der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine Steuerberatung. Was in deinem Fall abziehbar ist, hängt an deinen Einkünften und Belegen.

Zuletzt geprüft am 30.09.2026

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Sven Schultz, Gründer von gen50

Gründer von gen50

Sven Schultz

Hi, ich bin Sven. Ich mache gen50 von der schönen Spree aus. Ich bin mittlerweile selbst auf dem Weg zur 50. Ich schreibe über alles, was mich interessiert: Reisen, guter Wein, Finanzen, mein Garten, KI und gesund bleiben. Viel Spaß beim Lesen. Wenn was ist, schreib mir.

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