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Umgangsrecht der Großeltern: was gilt

Großeltern haben in Deutschland ein Recht auf Umgang mit ihren Enkeln, aber nur, wenn der Umgang dem Wohl des Kindes dient. So steht es in Paragraf 1685 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Das Recht ist damit enger als das der Eltern. Wie oft Großeltern ihre Enkel sehen, legt das Gesetz nicht fest.

Von Sven Schultz Zuletzt geprüft am Grundlage: Bürgerliches Gesetzbuch, Gesetz über die Kinder- und Jugendhilfe, Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen, Bundesgerichtshof

Auf einen Blick

Stimmt

  • Streit zwischen Eltern und Großeltern kann allein schon reichen, dass ein Gericht den Umgang ablehnt
  • Auch Großeltern können sich vom Jugendamt beraten lassen
  • Einen Anwalt schreibt das Gesetz beim Familiengericht in erster Instanz nicht vor

Stimmt nicht

  • Großeltern haben ein festes Recht auf regelmäßigen Besuch
  • Einmal im Monat ist üblich
  • Großeltern dürfen keine Fotos machen
Erster Gerichtstermin
spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens
Verfahrenswert
in der Regel 5.000 Euro
Gerichtsgebühr daraus
85,25 Euro
Kosten für das Kind
keine

Haben Großeltern ein Recht auf Umgang mit den Enkeln?

Ja, mit einer Bedingung. Das Gesetz sagt wörtlich, dass Großeltern und Geschwister ein Recht auf Umgang mit dem Kind haben, „wenn dieser dem Wohl des Kindes dient“. Bei Eltern ist das anders. Sie sind zum Umgang berechtigt und verpflichtet, und das Kind hat ein eigenes Recht auf beide Eltern.

Für die Großeltern spricht eine andere Stelle im Gesetz. Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel auch der Kontakt zu Menschen, an die es gebunden ist, wenn das seiner Entwicklung guttut. Das Kinderzimmer bei Oma mit den Gummistiefeln im Flur, der Kakao nach dem Spielplatz, das Vorlesen am Sonntag: Genau solche Bindungen meint das Gesetz.

Dasselbe Recht haben enge Bezugspersonen, die lange mit dem Kind zusammengelebt haben. Haben die Enkel eine Zeit lang bei den Großeltern gewohnt, zählt das mit.

Wann haben Großeltern kein Umgangsrecht?

Immer dann, wenn der Umgang dem Kind nicht dient. Der Bundesgerichtshof hat 2017 zwei Fälle genannt, in denen das in der Regel so ist. Erstens: Eltern und Großeltern sind so zerstritten, dass das Kind beim Besuch zwischen die Fronten geriete. Zweitens: Es ist zu befürchten, dass die Großeltern sich über die Erziehung der Eltern hinwegsetzen.

In solchen Fällen kann das Familiengericht den Antrag schon deshalb ablehnen, weil die Bedingung fehlt. Wer im Streit recht hat, spielt dafür keine Rolle. Das Gericht schaut aufs Kind, nicht auf die Erwachsenen.

Wie oft dürfen Großeltern ihre Enkel sehen?

Eine feste Zahl gibt es nicht, weder im Gesetz noch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Einigen sich Eltern und Großeltern, gilt, was sie vereinbaren: der Nachmittag jede zweite Woche, die Ferienwoche im Sommer, der Anruf zum Geburtstag.

Einigen sie sich nicht, kann das Familiengericht den Umfang festlegen. Es kann den Umgang auch einschränken, ganz ausschließen oder anordnen, dass eine dritte Person beim Treffen dabei ist.

Was dürfen Großeltern nicht tun?

Die Erziehung liegt bei den Eltern. Das Gesetz nennt die Sorge für das Kind ihre Pflicht und ihr Recht, sie üben sie in eigener Verantwortung aus. Aus dem Umgangsrecht folgt für Großeltern kein Recht, mitzuerziehen.

Dazu kommt eine Pflicht, die für alle mit Umgangsrecht gilt: nichts zu tun, was das Verhältnis des Kindes zu den Eltern beschädigt oder ihnen die Erziehung schwerer macht. Die Süßigkeit gegen die Absprache, das schlechte Wort über die Mutter am Kaffeetisch, das Versprechen hinter dem Rücken der Eltern: Das alles kann ein Gericht gegen einen Umgang werten.

Fotos machen dürfen Großeltern. Öffentlich zeigen, etwa in sozialen Netzwerken, dürfen sie Bilder der Enkel nur mit Einverständnis der Eltern. Für ein Kind entscheiden das die Eltern mit Sorgerecht.

Was können Großeltern tun, wenn die Eltern den Kontakt verweigern?

Es gibt einen Weg in drei Schritten. Jeder Schritt lässt die Tür zum nächsten offen, keiner ist Pflicht.

Der Weg zum Umgang
SchrittWas passiertKosten
1. GesprächEltern und Großeltern reden, ohne Amt, vielleicht mit einer dritten Person, der beide trauenkeine
2. JugendamtBeratung und Unterstützung. Das Jugendamt kann auch vermitteln, damit Kontakte wieder zustande kommenkeine Gebühr genannt, siehe Befund 3
3. FamiliengerichtAntrag auf Umgang. Termin spätestens einen Monat nach Beginn, Jugendamt wird angehört, das Kind in der Regel auchGerichtsgebühr 85,25 Euro bei 5.000 Euro Verfahrenswert, dazu Anwalt, wenn man einen nimmt

Schritt 2, das Jugendamt: Anspruch auf Beratung haben nicht nur Eltern, sondern ausdrücklich auch andere mit Umgangsrecht, also Großeltern. Das Gesetz über die Kinder- und Jugendhilfe sagt außerdem, dass Kinder darin unterstützt werden sollen, dass Großeltern ihr Recht zum Wohl des Kindes nutzen.

Schritt 3, das Familiengericht: Verfahren zum Umgang gehen vor, das Gericht muss sie beschleunigt führen. Es soll darauf hinwirken, dass sich alle einigen, und auf Beratung hinweisen. Einigen sich Eltern und Großeltern vor Gericht, kann das Gericht die Einigung als Vergleich festhalten. Das Kind wird grundsätzlich persönlich angehört.

Was kostet ein Verfahren um das Umgangsrecht?

Der Verfahrenswert liegt in der Regel bei 5.000 Euro. Das Gericht kann ihn im Einzelfall höher oder niedriger ansetzen. Daraus ergibt sich eine Gerichtsgebühr von 85,25 Euro.

Wer am Ende zahlt, entscheidet das Gericht nach dem, was es für angemessen hält. Dem Kind dürfen keine Kosten auferlegt werden. Einen Anwalt schreibt das Gesetz vor dem Familiengericht in erster Instanz nicht vor. Was ein Anwalt kostet, hängt vom Fall ab. Eine feste Summe nennen wir deshalb nicht.

Was gilt für Eltern, was für Großeltern?

Beide Seiten
ElternGroßelternKind
RechtUmgang ist Recht und Pflicht, Erziehung liegt bei ihnenUmgang, wenn er dem Kind dienteigenes Recht auf beide Eltern, wird vom Gericht angehört
Was zähltStreit, der das Kind zwischen die Fronten bringt, spricht gegen UmgangBindung zählt, wenn sie der Entwicklung guttutsein Wohl, nicht der Wunsch der Erwachsenen
HilfeBeratung beim JugendamtBeratung beim JugendamtUnterstützung durch das Jugendamt

Häufige Fragen

Gilt das Umgangsrecht auch für Stiefgroßeltern oder andere enge Bezugspersonen?

Das Gesetz gibt es auch engen Bezugspersonen, die für das Kind Verantwortung tragen oder getragen haben. Das wird in der Regel angenommen, wenn sie längere Zeit mit dem Kind in einem Haushalt gelebt haben. Auch hier gilt die Bedingung: Der Umgang muss dem Kind dienen.

Können Großeltern beim Familiengericht ohne Anwalt einen Antrag stellen?

Ja. In der ersten Instanz schreibt das Gesetz für ein Verfahren zum Umgang keinen Anwalt vor.

Wie schnell entscheidet das Familiengericht?

Einen festen Zeitraum bis zur Entscheidung gibt es nicht. Vorgeschrieben ist, dass der erste Termin spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens stattfindet.

Was passiert, wenn sich Eltern und Großeltern vor Gericht einigen?

Das Gericht kann die Einigung als gerichtlich gebilligten Vergleich festhalten. Dann steht schwarz auf weiß, wann und wie die Treffen laufen.

Hinweis: Die Angaben dienen nur der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine Rechtsberatung.

Zuletzt geprüft am 25.09.2026

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Sven Schultz, Gründer von gen50

Gründer von gen50

Sven Schultz

Hi, ich bin Sven. Ich mache gen50 von der schönen Spree aus. Ich bin mittlerweile selbst auf dem Weg zur 50. Ich schreibe über alles, was mich interessiert: Reisen, guter Wein, Finanzen, mein Garten, KI und gesund bleiben. Viel Spaß beim Lesen. Wenn was ist, schreib mir.

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