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Vollmacht für Reisen mit dem Enkel: was hineingehört und wo sie verlangt wird
In Deutschland schreibt kein Gesetz Großeltern eine Vollmacht vor, wenn sie mit dem Enkel verreisen. Bundespolizei und Auswärtiges Amt empfehlen aber eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern. Ob sie im Ausland Pflicht ist und ob sie beglaubigt sein muss, entscheidet das Zielland. Eine Vorlage zum Ausfüllen steht gleich darunter.
Von Sven Schultz Zuletzt geprüft am Grundlage: Bundespolizei, Auswärtiges Amt, Serviceportal des Bundes, Regierung von Kanada, Pass- und Personalausweisgesetz, Gerichts- und Notarkostengesetz
Auf einen Blick
Stimmt
- Es gibt in Deutschland kein amtliches Formular, eine formlose Erklärung reicht
- Bei gemeinsamem Sorgerecht unterschreiben beide Eltern
- Kanada hat ein eigenes amtliches Muster
Stimmt nicht
- Die Vollmacht ist gesetzlich vorgeschrieben
- Eine Beglaubigung ist immer nötig
- Der Kinderreisepass geht überall
- Kinderreisepass
- seit 1. Januar 2024 nicht mehr ausgestellt
- Personalausweis für Kinder
- 27,60 Euro, sechs Jahre gültig
- Reisepass für Kinder
- 37,50 Euro, sechs Jahre gültig
- Beglaubigung beim Notar
- 20 bis 70 Euro Gebühr
Die Vollmacht für die Reise ausfüllen
Trag ein, was du schon weißt. Die Felder landen auf dem PDF, unterschreiben musst du es auf Papier.
Das Formular sendet nichts. Alles, was du einträgst, bleibt in deinem Browser.
Kanada und Südafrika verlangen die Erklärung auf Englisch. Ob eine Beglaubigung nötig ist, sagt die Botschaft des Ziellandes.
Hinweis: Die Angaben dienen nur der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine Rechtsberatung.Brauchen Großeltern eine Vollmacht, wenn sie mit dem Enkel verreisen?
Rechtlich vorgeschrieben ist sie in Deutschland nicht. Bundespolizei, Auswärtiges Amt und das Serviceportal des Bundes empfehlen trotzdem alle drei dasselbe: ein Blatt, auf dem die Eltern schriftlich erklären, dass das Kind mit euch reisen darf. Der Grund steht beim Auswärtigen Amt: Grenzbeamte sollen erkennen können, dass niemand ein Kind ohne Wissen der Eltern außer Landes bringt.
Am Kofferband in Toronto oder Kapstadt fragt deshalb vielleicht jemand, wer die Eltern sind und ob sie Bescheid wissen. Mit der Erklärung in der Klarsichthülle ist das eine Minute. Ohne sie kann es länger dauern.
Innerhalb Deutschlands verlangt niemand so ein Blatt. Praktisch ist es trotzdem im Handgepäck, falls in einer Arztpraxis oder bei einer Behörde jemand fragt, mit wem das Kind unterwegs ist.
Was muss in die Vollmacht hinein?
Ein festes Formular gibt es in Deutschland nicht. Das Auswärtige Amt verweist selbst auf unverbindliche Muster. Was hineingehört, nennen Bundespolizei, Auswärtiges Amt, Serviceportal des Bundes und die Regierung Kanadas aber fast gleich:
| Angabe | Was genau |
|---|---|
| Das Kind | Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Art und Nummer des Ausweises |
| Die Eltern, die nicht mitreisen | Name, Anschrift, Telefon und E-Mail, bei gemeinsamem Sorgerecht beide |
| Die Begleitung | Name, Anschrift, Telefon, Verhältnis zum Kind, also Großmutter oder Großvater |
| Die Reise | Zielland oder Reiseverlauf, erster und letzter Tag |
| Beilagen | Kopie der Ausweis-Datenseite der Eltern · bei anderem Nachnamen als die Eltern eine Kopie der Geburtsurkunde |
| Unterschrift | im Original, mit Ort und Datum |
Die Telefonnummern sind der eigentliche Kern. Wer an der Grenze nachfragt, will die Eltern erreichen können, auch wenn es bei ihnen gerade drei Uhr nachts ist.
Muss die Vollmacht beglaubigt sein?
Das hängt vom Zielland ab. Beglaubigen kann ein Notar oder eine Behörde, etwa die Stadtverwaltung. Beim Notar kostet die Beglaubigung einer Unterschrift eine Gebühr von 20 bis 70 Euro. Unterschreiben beide Eltern auf demselben Blatt, fällt sie einmal an. Was die Gemeinde verlangt, legt jede Gemeinde selbst fest.
Ob eine deutsche Beglaubigung im Zielland anerkannt wird, ist ebenfalls Sache des Ziellandes. Verbindlich sagt das nur dessen Botschaft oder Konsulat. Kanada etwa schreibt die Beglaubigung nicht vor, empfiehlt sie aber ausdrücklich.
In welchen Ländern wird die Vollmacht verlangt?
Das Auswärtige Amt führt es auf seinen Länderseiten unter „Einreise und Zoll“. Ein paar Beispiele, wie es dort am 25. September 2026 stand:
| Land | Was das Auswärtige Amt nennt |
|---|---|
| Kanada | Grenzbeamte können fragen. Nachweis des Sorgerechts und schriftliche Erklärung der Eltern, die nicht mitreisen, mit Kontaktdaten, auf Englisch oder Französisch. Laut Regierung Kanadas nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber verlangt werden, sonst drohen Verzögerung oder Zurückweisung |
| Südafrika | Reisepass, internationale Geburtsurkunde oder eine mit englischer Übersetzung, Erklärung der Eltern auf Englisch, Passkopien beider Eltern, Kontaktdaten, dazu ein Schreiben der Person, zu der das Kind reist |
| USA | Eigener elektronischer Reisepass und ESTA. Zur Einverständniserklärung verweist das Auswärtige Amt auf die Hinweise der US-Behörden |
| Griechenland | Empfehlung, eine Einverständniserklärung mitzuführen |
| Portugal | Keine besonderen Regeln, wenn ein Elternteil mitreist. Sonst Hinweis auf die Einverständniserklärung |
| Türkei | Keine besonderen Regeln für Minderjährige ohne Eltern, wenn die Ausreise aus Deutschland rechtmäßig war |
| Kroatien | Keine besonderen Bestimmungen genannt |
Die Regeln ändern sich. Vor der Buchung lohnt der Blick auf die Länderseite des Auswärtigen Amts, verbindlich ist die Auskunft der Botschaft.
Braucht die Vollmacht eine englische Fassung?
Für Kanada und Südafrika ja: Kanada nennt Englisch oder Französisch, Südafrika Englisch. Für andere Länder hält das Auswärtige Amt eine Übersetzung in die Landessprache für gegebenenfalls sinnvoll. Einige Verbände bieten Muster auf Deutsch und Englisch an.
Welchen Ausweis braucht das Enkelkind?
Den Kinderreisepass gibt es seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu. Ein vorhandener gilt bis zum Ablaufdatum, wenn das Kind auf dem Foto noch zu erkennen ist. Mehrere Staaten erkennen ihn aber nicht an. Gültig für deutsche Kinder sind der Reisepass, der Personalausweis und die vorläufigen Fassungen von beiden.
| Personalausweis | Reisepass | |
|---|---|---|
| Gebühr | 27,60 Euro | 37,50 Euro |
| Gültig | sechs Jahre | sechs Jahre |
| Foto direkt im Amt | 6 Euro mehr | 6 Euro mehr |
Beantragen können den Ausweis für Kinder unter 16 nur die Eltern oder wer sonst das Sorgerecht hat. Großeltern können das nicht übernehmen. Das Datum im Pass gleicht man also besser Wochen vor der Reise ab, nicht am Abend vor dem Flug.
Häufige Fragen
Gibt es ein amtliches Formular für die Vollmacht?
In Deutschland nicht. Die Bundespolizei stellt kein Muster bereit, das Auswärtige Amt auch nicht. Eine formlose Erklärung reicht, solange die Angaben aus der Tabelle oben darin stehen. Kanada hat als Ausnahme ein eigenes amtliches Muster.
Unterschreibt ein Elternteil oder müssen beide unterschreiben?
Haben die Eltern das Sorgerecht gemeinsam, unterschreiben beide. Hat einer das Sorgerecht allein, unterschreibt er allein. Dann hilft ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht in der Reisemappe.
Dürfen Großeltern mit der Vollmacht einer ärztlichen Behandlung zustimmen?
Viele Vorlagen enthalten eine Zeile zur ärztlichen Behandlung. Ob sie für geplante Behandlungen trägt, ist nicht eindeutig geklärt. Im Notfall darf ein Arzt ohnehin handeln, auch ohne Zustimmung der Eltern.
Brauche ich die Vollmacht auch innerhalb Deutschlands?
Nein, verlangt wird sie im Inland nicht. Praktisch ist sie trotzdem, falls in einer Praxis oder bei einer Behörde jemand wissen will, wer für das Kind entscheidet.
Zuletzt geprüft am 25.09.2026
Gründer von gen50
Hi, ich bin Sven. Ich mache gen50 von der schönen Spree aus. Ich bin mittlerweile selbst auf dem Weg zur 50. Ich schreibe über alles, was mich interessiert: Reisen, guter Wein, Finanzen, mein Garten, KI und gesund bleiben. Viel Spaß beim Lesen. Wenn was ist, schreib mir.
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