Auto
Führerschein ab 70: Was gilt, und was kommt?
In Deutschland gibt es keine Pflichtuntersuchung und keinen Pflichttest allein wegen des Alters. Die Fahrerlaubnis für Auto und Motorrad wird unbefristet erteilt, befristet sind nur die Lkw- und Busklassen. Die EU-Richtlinie vom Oktober 2025 erlaubt den Mitgliedstaaten, ab 65 kürzere Gültigkeiten festzulegen — sie verlangt es nicht. Umgesetzt werden muss sie bis 26. November 2028, angewendet wird sie ab 26. November 2029.
Von Sven Schultz Zuletzt geprüft am Grundlage: Fahrerlaubnis-Verordnung, EU-Führerscheinrichtlinie von 2025, Auskunft des Ministeriums für Verkehr, Unfallstatistik des Statistischen Bundesamtes für 2024, Beschluss des Deutschen Verkehrssicherheitsrates
Auf einen Blick
Stimmt
- Die Klassen B und BE gelten unbefristet
- Nur das Dokument läuft nach 15 Jahren ab
- Die Behörde kann im Einzelfall ein Gutachten anordnen, wenn konkrete Zweifel bestehen
Stimmt nicht
- Ab 70 kommt ein Pflichttest
- Die EU schreibt ärztliche Kontrollen für Ältere vor
- Ohne Nachweis ist der Führerschein weg
- Menschen ab 65
- 22,7 Prozent der Bevölkerung, beteiligt an 16,0 Prozent der Unfälle mit Personenschaden
- EU-Richtlinie anzuwenden ab
- 26.11.2029
- Deutsche Umsetzung
- steht aus
Muss ich ab 70 zur Gesundheitsprüfung?
Nein. Die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T wird unbefristet erteilt. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen bestehen, so formuliert es das Ministerium für Verkehr, nur für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung. Ein Geburtstag ist kein Anlass, der in der Verordnung steht.
Was es gibt, ist der Einzelfall. Begründen Tatsachen Zweifel an der Eignung, kann die Behörde ein Gutachten anordnen, bei Bedenken gegen das Sehvermögen auch ein augenärztliches. Das knüpft an einen Anlass an, nicht an das Alter.
Was ändert die neue EU-Richtlinie?
Sie ist seit 25. November 2025 in Kraft. Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, B1 und BE setzt sie 15 Jahre Gültigkeit für das Dokument fest, für die Lkw- und Busklassen fünf Jahre. Neu ist eine Option für die Mitgliedstaaten: Sie können die Gültigkeitsdauer für Menschen ab 65 verkürzen, um häufigere ärztliche Kontrollen, Selbsteinschätzungen oder Auffrischungskurse vorzuschreiben. Angewendet würde eine solche Verkürzung nur bei der Erneuerung des Führerscheins.
Neu ist außerdem: Vor jeder Erneuerung des Führerscheins verlangt die Richtlinie eine Gesundheitsprüfung, in jedem Alter. Für Auto und Motorrad darf Deutschland stattdessen eine Selbstauskunft vorsehen. Wie das umgesetzt wird, steht noch nicht fest.
| Datum | Was passiert |
|---|---|
| 5. November 2025 | Veröffentlichung im Amtsblatt der EU |
| 25. November 2025 | Inkrafttreten |
| 26. November 2028 | Die Mitgliedstaaten müssen ihre Vorschriften erlassen und veröffentlicht haben |
| 26. November 2029 | Die Vorschriften werden angewendet, die alte Richtlinie von 2006 wird aufgehoben |
Das entscheidende Wort im Text ist „können“. Die Richtlinie verpflichtet Deutschland nicht, für Ältere kürzere Fristen oder Untersuchungen einzuführen. Ob und wie das Land die Option nutzt, entscheidet sich in der deutschen Umsetzung, und die liegt noch nicht vor. Die Schlagzeile vom Pflichttest ab 70 ist durch den Richtlinientext nicht gedeckt.
Vorgesehen ist auch ein milderer Weg. Für die Klassen AM, A, A1, A2, B, B1 und BE können die Mitgliedstaaten statt einer ärztlichen Untersuchung ein Formular zur Selbsteinschätzung verlangen oder ein eigenes System zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit einrichten. Ergibt die Selbstauskunft Hinweise auf bestimmte Erkrankungen, folgt die ärztliche Untersuchung.
Was sagen die Unfallzahlen?
Sie sagen drei Dinge, und die gehören zusammen. Das Statistische Bundesamt hat für das Jahr 2024 rund 312.000 beteiligte Pkw-Fahrerinnen und -Fahrer an Unfällen mit Personenschaden gezählt.
| Altersgruppe | Anteil an den Beteiligten | Anteil an der Bevölkerung | Hauptverursacher, wenn beteiligt |
|---|---|---|---|
| 18 bis 24 | 15,0 % | 7,2 % | 65,9 % |
| 25 bis 64 | 68,8 % | 53,4 % | 52,3 % |
| ab 65 | 16,0 % | 22,7 % | 68,4 % |
Gemessen am Bevölkerungsanteil sind Ältere seltener an Unfällen beteiligt. Sind sie beteiligt, werden sie häufiger als Hauptverursacher geführt. Und sie werden schwerer verletzt: 12,7 Prozent aller Verunglückten im Auto waren 2024 mindestens 65 Jahre alt, aber 20,4 Prozent der Schwerverletzten und 37,3 Prozent der Getöteten. Der dritte Punkt ist Körper, nicht Fahrverhalten.
Das Statistische Bundesamt erklärt die geringere Beteiligung unter anderem damit, dass Ältere nicht mehr regelmäßig zur Arbeit fahren und deshalb seltener am Verkehr teilnehmen.
Welche Fehler passieren in welchem Alter?
Auch das ist gemessen. Bei den 18- bis 24-Jährigen steht nicht angepasste Geschwindigkeit an erster Stelle (19,7 Prozent), gefolgt von zu geringem Abstand. Ab 65 führen Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren sowie Ein- und Anfahren mit 22,0 Prozent, danach das Missachten der Vorfahrt mit 20,9 Prozent. Alkohol ist ab 65 mit 1,0 Prozent die seltenste Ursache, bei den 25- bis 64-Jährigen sind es 3,9 Prozent.
Was ist mit freiwilligen Angeboten?
Es gibt sie, und sie sind freiwillig. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat spricht sich für Rückmeldefahrten spätestens ab dem 75. Lebensjahr aus. Eine Rückmeldefahrt ist eine einmalige, standardisierte Beobachtung im normalen Verkehr mit anschließender Rückmeldung durch eine geschulte Person. Sie ist keine Überprüfung der Fahreignung und keine zweite Fahrprüfung. In den Worten des Beschlusses: Es werden keine Entscheidungen „geeignet“ oder „nicht geeignet“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ getroffen.
Der Verkehrssicherheitsrat trennt dabei zwei Begriffe, die oft durcheinandergehen. Fahreignung sind die körperlichen und geistigen Mindestanforderungen. Fahrkompetenz sind die Fähigkeiten und das Wissen im Verkehr. Beides kann auseinanderfallen, in beide Richtungen.
Für einen Selbsttest mit Punktwert gibt es keine belastbare Grundlage. Die Unfallforschung sagt, dass einzelne Testwerte die Fahrkompetenz kaum besser vorhersagen als das Geburtsjahr. Wer wissen will, wie er fährt, erfährt es im Auto, nicht am Bildschirm.
Häufige Fragen
Muss ich ab 70 meine Fahrtauglichkeit nachweisen?
Nein. In Deutschland gibt es keine Untersuchung, die allein an das Alter anknüpft. Die Fahrerlaubnis für Pkw ist unbefristet. Nur das Dokument läuft nach 15 Jahren ab und wird ohne Prüfung erneuert.
Kommt 2029 ein Pflichttest?
Die EU-Richtlinie erlaubt den Ländern kürzere Gültigkeiten ab 65, sie schreibt sie nicht vor. Deutschland muss bis 26. November 2028 umsetzen und ab 26. November 2029 anwenden. Wie die Umsetzung aussieht, ist offen.
Wie wird die Fahreignung geprüft, wenn die Behörde Zweifel hat?
Über ein Gutachten, das die Behörde anordnen kann, wenn Tatsachen Zweifel begründen. Bei Bedenken gegen das Sehvermögen ist es ein augenärztliches Gutachten. Ein solcher Anlass ist etwa ein auffälliges Verhalten im Verkehr, nicht das Geburtsdatum.
Kann ich den Führerschein freiwillig abgeben und dafür ein Bus- oder Bahnticket bekommen?
Einzelne Städte und Verkehrsverbünde haben solche Angebote, bundesweit gibt es keine Regelung dazu. Auskunft geben der örtliche Verkehrsverbund und die Kommune.
Hinweis: Die Angaben dienen nur der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine Rechtsberatung.
Zuletzt geprüft am 24.09.2026
Gründer von gen50
Hi, ich bin Sven. Ich mache gen50 von der schönen Spree aus. Ich bin mittlerweile selbst auf dem Weg zur 50. Ich schreibe über alles, was mich interessiert: Reisen, guter Wein, Finanzen, mein Garten, KI und gesund bleiben. Viel Spaß beim Lesen. Wenn was ist, schreib mir.
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