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Neues Heizungsgesetz 2026: Was sich geändert hat und 2027 gilt

Seit dem 29. Juli 2026 gilt ein neues Gesetz, das Gebäudemodernisierungsgesetz. Die Pflicht, beim Heizungstausch 65 Prozent erneuerbare Energie zu nutzen, ist gestrichen, ebenso die Pflicht, alte Kessel nach 30 Jahren auszubauen. Deine Heizung im Keller darf also weiterlaufen. Wer ab jetzt neu eine Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab 2029 einen Teil der Wärme aus Biogas, Bioöl oder Wasserstoff beziehen.

Von Sven Schultz Zuletzt geprüft am Grundlage: Gebäudemodernisierungsgesetz, Förderrichtlinie des Bundes vom Juli 2026

Auf einen Blick

Gilt

  • Deine alte Heizung darf weiterlaufen
  • Neue Gas- und Ölheizungen sind wieder erlaubt
  • Ab 2029 Bio-Anteil für neue Gas- und Ölheizungen

Gilt nicht

  • Austauschpflicht nach 30 Jahren
  • 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch
  • Ausnahme ab 80, die gab es nie
Gilt seit
29. Juli 2026
Name
Gebäudemodernisierungsgesetz
Bio-Anteil
10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040
Abgasmessung
alle 2 bis 3 Jahre durch den Schornsteinfeger
Förderung
30 % Grundförderung, Boni sinken ab Februar 2027
Baden-Württemberg
zusätzlich 15 % erneuerbare Wärme beim Tausch, Häuser vor 2009

Was hat sich 2026 geändert?

Der Bundestag hat das alte Gebäudeenergiegesetz im Juli 2026 umgebaut und umbenannt. Drei Paragrafen, über die jahrelang gestritten wurde, sind ersatzlos weg: die 65-Prozent-Regel, die Austauschpflicht für alte Kessel und das Verbot von Öl- und Gasheizungen ab 2045. Beim Heizungstausch entscheidest du wieder selbst, welche Heizung es wird.

Ganz ohne Regeln geht es trotzdem nicht. Neu ist eine Pflicht für neue Gas- und Ölheizungen: Sie müssen Schritt für Schritt einen Bio-Anteil nutzen. Die Tabelle zeigt, was vorher galt und was jetzt gilt.

Heizungsregeln vorher und jetzt
RegelBis Juli 2026Seit 29. Juli 2026
65 % erneuerbare Energie beim HeizungstauschPflicht, gestaffelt nach Wärmeplanunggestrichen
Alten Öl- oder Gaskessel nach 30 Jahren ausbauenPflicht, mit Ausnahmengestrichen
Öl- und Gasheizungen ab 2045verbotenVerbot gestrichen
Neue Gas- oder Ölheizung einbauennur mit 65-%-Lösungerlaubt, mit Bio-Anteil ab 2029
Ausnahme für Eigentümer ab 80stand nie im Gesetzgibt es weiterhin nicht
Befreiung bei unbilliger Härteauf Antragauf Antrag, weiter möglich

Muss ich meine alte Heizung austauschen?

Nein, nicht wegen ihres Alters. Die Regel, nach der ein Öl- oder Gaskessel nach 30 Jahren raus musste, gibt es nicht mehr. Eine funktionierende Heizung darf weiterlaufen und repariert werden.

Eine Grenze bleibt: Die Heizung muss sauber verbrennen. Der Schornsteinfeger misst die Abgaswerte, bei Heizungen über zwölf Jahre alle zwei Jahre, bei jüngeren alle drei. Liegt der Wert über dem Grenzwert, muss der Mangel behoben werden, mit einer Reparatur oder einer neuen Heizung. Danach misst der Schornsteinfeger noch einmal.

In Baden-Württemberg gilt zusätzlich ein Landesgesetz. Wer dort in einem Haus, das vor 2009 gebaut wurde, die Heizung tauscht, muss mindestens 15 Prozent erneuerbare Wärme nutzen oder eine Ersatzmaßnahme nachweisen. Auch andere Länder können eigene Regeln haben.

Darf ich wieder eine Gas- oder Ölheizung einbauen?

Ja. Seit dem 29. Juli 2026 darfst du beim Tausch wieder eine reine Gas- oder Ölheizung einbauen. Die Bedingung ist der Bio-Anteil: Ab 2029 muss ein Teil der Wärme aus Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff kommen, und dieser Teil wächst.

Bio-Anteil für neue Gas- und Ölheizungen
abMindestanteil
1. Januar 202910 %
1. Januar 203015 %
1. Januar 203530 %
1. Januar 204060 %

Die Pflicht gilt nur für Heizungen, die nach dem 29. Juli 2026 eingebaut werden. Deine bestehende Heizung ist nicht betroffen. Wer bis Ende 2034 eine Solaranlage für Warmwasser und Heizung dazunimmt oder eine Wärmepumpe mit einer Gasheizung kombiniert, kann die Pflicht auch so erfüllen. Die Rechnungen für die Bio-Brennstoffe musst du aufbewahren, als Nachweis.

Gibt es eine Ausnahme ab 80?

Nein, und es gab sie auch nie. Eine Sonderregel für Eigentümer ab 80 stand 2023 im ersten Entwurf des alten Gesetzes. Im beschlossenen Gesetz fehlte sie, und im neuen Gesetz steht sie auch nicht. Viele Artikel aus 2023 und 2024 berichten davon trotzdem noch.

Es gibt aber einen anderen Weg: die Befreiung wegen unbilliger Härte. Wer eine Pflicht aus dem Gesetz wegen besonderer persönlicher Umstände nicht erfüllen kann, stellt einen Antrag bei der zuständigen Behörde seines Bundeslandes. Das ist eine Entscheidung im Einzelfall, sie gilt nicht automatisch für eine Altersgruppe.

Was gilt 2027?

Am 1. Januar 2027 tritt ein weiterer Teil des Gesetzes in Kraft. Er betrifft vor allem den Energieausweis, neue Gebäude, die nicht zum Wohnen dienen, und Prüfpflichten in Häusern mit mindestens sechs Wohnungen. Für deine bestehende Heizung im Einfamilienhaus kommt dadurch keine neue Pflicht dazu. Den Energieausweis gibt es ab 2027 digital, auf Wunsch weiter auf Papier. Bewegung gibt es vor allem bei Förderung und Preisen. Die Tabelle zeigt, was jetzt gilt und was ab 2027 kommt.

Förderung und Preise: jetzt und ab 2027
WasJetztAb 2027
Bonus für den schnellen Tausch einer alten Öl- oder Gasheizung16 Prozentpunkte, bis Ende Januar 2027ab Februar 2027 alle sechs Monate 4 Punkte weniger, ab August 2028 entfällt er
Grundförderung Wärmepumpe30 %, Antrag bis Ende 2026ab dem 1. Quartal 2027: aus der EU weiter 30 %, sonst geplant 15 %; Tag noch offen
Höchstbetrag für die erste Wohnung28.000 Euro, bis Ende Januar 202727.250 Euro ab Februar 2027, danach jedes halbe Jahr 750 Euro weniger
CO₂-Preis je Tonne aus Heizöl und Erdgas55 bis 65 Eurogeplant 55 bis 65 Euro, noch nicht beschlossen
Bio-Anteil für neue Gas- und Ölheizungennoch keinerab 2029 mindestens 10 %

Die höchsten Sätze gibt es damit sicher bis Ende 2026 für die Grundförderung einer Wärmepumpe und bis Ende Januar 2027 für den Bonus beim schnellen Tausch.

Das Ziel für 2045 bleibt: Bis dahin sollen Gas und Heizöl für Gebäude vollständig klimaneutral sein. Wie das geregelt wird, soll die Bundesregierung bis 1. Dezember 2026 in einem eigenen Gesetz vorlegen.

Welche Förderung gibt es noch?

Für den Tausch hin zu einer Heizung mit erneuerbarer Energie gibt es bei der KfW 30 Prozent Grundförderung. Wer selbst im Haus wohnt und eine Öl- oder mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzt, bekommt den Bonus für den schnellen Tausch dazu. Liegt das zu versteuernde Haushaltseinkommen bei höchstens 50.000 Euro, kommen 10 bis 40 Prozentpunkte hinzu. Zusammen sind es höchstens 70 Prozent, bei Einkommen bis 30.000 Euro höchstens 80 Prozent. Eine reine Gas- oder Ölheizung wird nicht gefördert.

Ob eine Wärmepumpe zu deinem Haus passt, steht auf der Seite Wärmepumpe im Altbau. Wie sich die Förderung für dein Haus rechnet, steht auf der Seite Heizungsförderung 2026.

Was bedeutet die Wärmeplanung meiner Stadt?

Die Städte und Gemeinden planen weiter, wo künftig ein Wärmenetz liegen soll. Große Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern mussten ihren Plan bis Ende Juni 2026 vorlegen, alle anderen haben bis Ende Juni 2028 Zeit. Neu ist: Der Plan entscheidet nicht mehr darüber, welche Heizung du einbauen darfst. Er zeigt dir aber, ob in deiner Straße später ein Anschluss an ein Wärmenetz in Frage kommt. Das kann bei der Entscheidung für eine neue Heizung helfen.

Häufige Fragen

Ist das Heizungsgesetz abgeschafft?

Nicht ganz. Das alte Gebäudeenergiegesetz heißt seit dem 29. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz. Die 65-Prozent-Regel und die Austauschpflicht sind gestrichen. Für neue Gas- und Ölheizungen gilt dafür ab 2029 ein Bio-Anteil.

Muss ich meine Ölheizung nach 30 Jahren ausbauen?

Nein. Diese Pflicht ist seit dem 29. Juli 2026 weg. Die Heizung muss aber die Abgaswerte einhalten, die der Schornsteinfeger alle zwei bis drei Jahre misst.

Darf ich 2027 noch eine Gasheizung einbauen?

Ja. Ab 2029 muss sie aber mindestens 10 Prozent der Wärme aus Biomethan oder anderen klimafreundlichen Brennstoffen erzeugen, 2030 sind es 15 Prozent, 2035 30 Prozent und 2040 60 Prozent.

Gilt für Rentner eine Ausnahme?

Eine eigene Ausnahme für Rentner oder für Eigentümer ab 80 gibt es nicht. Möglich ist eine Befreiung wegen unbilliger Härte, auf Antrag bei der Behörde des Bundeslandes.

Hinweis: Die Angaben dienen nur der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine Rechtsberatung. Stand: 30.09.2026.

Zuletzt geprüft am 30.09.2026

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Sven Schultz, Gründer von gen50

Gründer von gen50

Sven Schultz

Hi, ich bin Sven. Ich mache gen50 von der schönen Spree aus. Ich bin mittlerweile selbst auf dem Weg zur 50. Ich schreibe über alles, was mich interessiert: Reisen, guter Wein, Finanzen, mein Garten, KI und gesund bleiben. Viel Spaß beim Lesen. Wenn was ist, schreib mir.

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