Reisen
Überwintern auf den Kanaren: Wie geht das, und was gilt?
Im Süden der Kanaren liegt die Tageshöchsttemperatur im Januar bei rund 21 bis 22 Grad, Regen fällt an zwei bis drei Tagen im Monat. Bis zu drei Monate bleibst du als EU-Bürger ohne jede Formalität. Wer länger bleibt, lässt sich in Spanien eintragen. Die größte Lücke ist meist die Versicherung: Eine normale Jahres-Reisepolice gilt oft nur sechs bis acht Wochen am Stück.
Von Sven Schultz Zuletzt geprüft am Grundlage: Messreihen des spanischen Wetterdienstes, Portal der EU-Kommission, Verbindungsstelle der gesetzlichen Krankenkassen, Verbraucherzentrale, Deutsche Rentenversicherung
Auf einen Blick
Stimmt
- Bis drei Monate brauchst du kein Aufenthaltsdokument
- Die Krankenkassenkarte gilt auch auf den Kanaren
- Die Rente wird in EU-Länder in voller Höhe gezahlt
Stimmt nicht
- Auf den Inseln ist es überall gleich warm
- Die Jahres-Reiseversicherung deckt den ganzen Winter
- Januar im Süden
- tagsüber 21 bis 22 Grad, nachts 14 bis 15
- Sonne
- 180 bis 200 Stunden im Monat
- Anmeldung
- ab drei Monaten, Formular EX-18, 12 Euro
- Steuerwohnsitz in Spanien
- ab mehr als 183 Tagen im Jahr
Wie warm ist es auf den Kanaren im Winter?
Warm genug für den Kaffee auf dem Balkon, im Januar und im Februar. Der spanische Wetterdienst hat über 30 Jahre an den Flughäfen gemessen. Im Süden von Teneriffa und auf Gran Canaria, Lanzarote und Fuerteventura liegen die Nachmittage im Januar im Mittel knapp über 20 Grad. Nachts kühlt es auf 14 bis 15 Grad ab, eine Jacke für den Abend gehört also in den Koffer.
| Ort | Tageshöchstwert | Nachts | Sonnenstunden im Monat | Regentage |
|---|---|---|---|---|
| Teneriffa Süd | 21,7 °C | rund 15 °C | 193 | 1,8 |
| Gran Canaria | 20,8 °C | rund 15 °C | 184 | 3,1 |
| Lanzarote | 20,7 °C | rund 14 °C | 203 | 3,2 |
| Fuerteventura | 20,6 °C | rund 15 °C | 190 | 2,5 |
Süden oder Norden: Warum die Seite der Insel zählt
Auf den Kanaren entscheidet oft die Lage des Hauses mehr als die Insel. Am Flughafen im Norden von Teneriffa, 632 Meter hoch, kommt der Januar im Mittel nur auf 16 Grad. Dazu gibt es dort 150 Sonnenstunden und fast acht Regentage. Wer eine Wohnung für den ganzen Winter sucht, schaut deshalb zuerst auf Höhe und Himmelsrichtung, erst dann auf den Preis.
Wie lange darf ich bleiben, und wann muss ich mich anmelden?
Die ersten drei Monate brauchst du als EU-Bürger kein Aufenthaltsdokument, der Personalausweis genügt. Bleibst du länger, musst du dich innerhalb von drei Monaten nach der Einreise ins zentrale Ausländerregister eintragen lassen. Das geht persönlich bei der Ausländerbehörde oder der Polizei, mit dem Formular EX-18. Die Gebühr liegt bei 12 Euro (Stand September 2026).
Wer in Spanien nicht arbeitet, weist dabei eine umfassende Krankenversicherung und genug eigenes Geld nach. So steht es auf dem Portal der EU-Kommission. Wer unter drei Monaten bleibt, von Anfang Dezember bis Ende Februar etwa, spart sich den Gang zur Behörde.
Was zahlt die Krankenkasse auf den Kanaren?
Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte, das ist die Rückseite deiner Kassenkarte, bekommst du im öffentlichen spanischen System alle medizinisch notwendigen Leistungen. Erste Anlaufstelle ist das Gesundheitszentrum, zum Facharzt geht es mit Überweisung. Der Notruf ist die 112.
Laut der Verbindungsstelle der gesetzlichen Krankenkassen zahlst du für Medikamente in Spanien in der Regel 50 Prozent zu, Rentner 10 Prozent. Drei Dinge zahlt die deutsche Kasse nicht: den Rücktransport nach Hause, die spanischen Zuzahlungen und Behandlungen in Privatpraxen. Wer ganz nach Spanien zieht, läuft übrigens über ein eigenes Formular, das S1, nicht über die Karte.
Welche Reiseversicherung brauche ich für mehrere Monate?
Eine Auslandsreise-Krankenversicherung, die den ganzen Aufenthalt abdeckt. Die üblichen Jahrespolicen gelten laut Verbraucherzentrale meist nur für Reisen bis sechs oder acht Wochen am Stück. Für einen Winter von drei Monaten brauchst du deshalb eine Langzeit-Police. Sie kostet deutlich mehr. Den Unterschied merkst du erst, wenn du krank im Liegestuhl liegst.
Was ist mit Rente, Wohnung und Steuern?
Die deutsche Rente wird in EU-Länder in voller Höhe gezahlt. Solange deine Wohnung in Deutschland bleibt, ändert sich daran nichts. Abmelden musst du dich nur, wenn du ausziehst und keine neue Wohnung in Deutschland beziehst.
Bei den Steuern gibt es zwei Regeln. Wer in Deutschland eine Wohnung behält und weiter nutzt, bleibt hier unbeschränkt steuerpflichtig. Spanien wiederum sieht dich als steuerlich ansässig an, wenn du mehr als 183 Tage im Jahr im Land bist, kurze Abstecher nach Hause zählen dabei mit. Wer in die Nähe dieser Grenze kommt, klärt das vorher mit einer Steuerberatung.
Was kostet ein Winter auf den Kanaren?
Eine verlässliche Zahl für Wintermieten haben wir nicht gefunden. Die Statistiken messen Langzeitmieten ohne Ferienwohnungen. Für ein paar Wintermonate passen diese Zahlen deshalb nicht. Den Preis bestimmen vor allem Insel und Lage, die Dauer und der Zeitpunkt der Buchung. Dazu kommen Flug, Langzeit-Versicherung und Essen. Wer Angebote vergleicht, rechnet am besten auf den Monat um.
Häufige Fragen
Muss ich mich in Deutschland abmelden, wenn ich den Winter auf den Kanaren verbringe?
Nein, wenn du deine Wohnung behältst. Abmelden muss sich nach dem Meldegesetz nur, wer auszieht und keine neue Wohnung in Deutschland bezieht. Dann hast du dafür zwei Wochen Zeit. Für einen Winter mit Rückkehr in die eigene Wohnung ändert sich also nichts.
Zahlt die Krankenkasse den Rückflug, wenn ich krank werde?
Nein. Die gesetzliche Kasse zahlt keinen Rücktransport nach Deutschland. Das übernimmt nur eine private Auslandsreise-Krankenversicherung. Für einen langen Winter muss sie den ganzen Zeitraum abdecken, eine normale Jahrespolice reicht dafür meist nicht.
Wird meine Rente weitergezahlt, während ich auf den Kanaren bin?
Ja. Die Rentenversicherung zahlt die Rente in EU-Länder in der Regel in voller Höhe. Bleibt deine Wohnung in Deutschland, läuft alles wie gewohnt auf dein Konto weiter.
Ab wann gelte ich in Spanien als steuerpflichtig?
Spanien sieht dich als steuerlich ansässig an, wenn du mehr als 183 Tage im Kalenderjahr im Land bist. Kurze Abwesenheiten zählen mit. Wer seine Wohnung in Deutschland behält, bleibt zugleich hier steuerpflichtig. Bei so langen Aufenthalten lohnt ein Gespräch mit einer Steuerberatung.
Hinweis: Die Angaben dienen nur der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
Zuletzt geprüft am 23.09.2026
Gründer von gen50
Hi, ich bin Sven. Ich mache gen50 von der schönen Spree aus. Ich bin mittlerweile selbst auf dem Weg zur 50. Ich schreibe über alles, was mich interessiert: Reisen, guter Wein, Finanzen, mein Garten, KI und gesund bleiben. Viel Spaß beim Lesen. Wenn was ist, schreib mir.
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